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Leserbrief zum
Artikel „Erwerbstätige und Erwerbslose nicht gegeneinander
ausspielen“ von NR Hildegard Fässler im Tagblatt vom 24.08.10
Bundesratskandidatin tischt Halbwahrheiten auf
„Kompetenz ist das
Wichtigste“. So äussert sich Nationalrätin Hildegard Fässler (SP) im
Zusammenhang mit ihrer Bundesratskandidatur und verweist
insbesondere auf ihre Finanz- und Wirtschaftskompetenz. Doch gerade
diese Fähigkeiten sind ihr offensichtlich überaus fremd. Oder sie
tischt bewusst Halbwahrheiten auf, um das Volk einmal mehr in
hetzerischer Art und Weise hinters Licht zu führen. Wie kann sie
doch behaupten, dass die gut und sehr gut Verdienenden - von ihr als
Abzocker denunzierten Mitmenschen - nur auf einem kleinen Teil des
Einkommens ALV-Beiträge zu entrichten haben? Offensichtlich lässt
sie mit voller Absicht drei elementare Details ausser Acht:
1. Wird der
Abstimmungsvorlage zugestimmt, haben
Besserverdienende - zusätzlich zu den üblichen Beiträgen - einen
Solidaritätsbeitrag von 1 % auf dem Teil des Lohns zwischen 126 000
und 315 000 Franken zu entrichten, ohne dass sie bei
Erwerbslosigkeit davon profitieren würden, zumal sie trotz
entrichteter Zusatzbeiträge keine Erhöhung der Versicherungsleistung
beanspruchen können, denn der maximal versicherte Jahreslohn ist in
der ALV ohnehin auf 80 % von 126 000 Franken limitiert. Die
Besserverdienenden würden also keineswegs geschont. Im Gegenteil!
Sie bezahlen zusätzlich für eine Sache, die sie nie beanspruchen
können! Und obendrein werden sie von einer Bundesratskandidatin
ungerechtfertigterweise als Abzocker gebrandmarkt.
2.
Der ALV-Beitragssatz belief sich im Jahr 1982/1983 auf 0,3 % und hat
sich seitdem rund versiebenfacht! Trotz dieser horrenden Erhöhung
des Beitragssatzes weist die ALV nun Schulden in der Höhe von 7,1
Milliarden Franken auf. Ob solcher Gegebenheiten realisiert eine
jede Person mit auch nur minimalster Wirtschaftskompetenz, dass hier
das System als solches gehörig hinkt und dieses System nicht einfach
mit dem Geldbeutel denunzierter Besserverdienender am Leben zu
erhalten ist.
3.
Wird die Abstimmungsvorlage verworfen, so wird auch der Otto
Normalverbraucher noch mehr zur Kasse gebeten (Beitragssatzerhöhung
auf 2,5 %), als es bei einer Annahme der Fall wäre (lediglich 2,2
%).
Es bedarf einer
gehörigen Portion Mut und Selbstüberschätzung, sich ob solcher
Halbwahrheiten und Inkompetenz als Bundesratskandidatin portieren zu
lassen. Unter Finanz- und Wirtschaftskompetenz verstehe ich etwas
anderes. Solche Fähigkeiten eignet man sich an der Front an. Nicht
als Lehrerin und auch nicht als Nationalrätin. |