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Kantonsrat beschliesst
Steuererhöhung trotz SVP-Widerstand
Das Budget des Kantons St.Gallen für das Jahr 2012
sieht bei Ausgaben von rund 4,4 Milliarden und
Einnahmen von 4,14 Millionen ein Nettodefizit von
fast 260 Millionen vor. Nur dank des Bezugs von
grossen Beträgen aus dem Eigenkapital konnte es auf
28,4 Millionen Franken gedrückt werden. Zwar hat die
Regierung die finanziellen Vorgaben des Kantonsrats
formell erfüllt, sie ist aber bei der Senkung der
Aufgaben nicht weiter als diese gegangen und sieht
stattdessen eine Erhöhung des Steuerfusses um 10
Prozent vor.
Die SVP wehrte sich vehement gegen
die Steuererhöhung und mittels eines dringlichen
Postulats wollte sie die Staatsausgaben auf 4
Milliarden Franken beschränken. Im weiteren wollte
die SVP bei Honoraren und Dienstleistungen an Dritte
Einsparungen in Millionenhöhe vornehmen. Diese
Ausgaben sind in den letzten Jahren explosionsartig
in die Höhe gestiegen. Da die anderen Parteien
offenbar die Situation nicht als dramatisch genug
einschätzen, unterstützten sie die Dringlichkeit des
Vorstosses nicht. Damit wird die Behandlung des
Postulats auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies ist
umso unverständlicher, als es nicht ausgeschlossen
ist, dass die Einnahmen aufgrund des finanz- und
wirtschaftspolitischen Umfelds weiter schrumpfen
werden.
Spitalplanung und Spitalliste
Nach einer längeren Debatte und der Hervorhebung von
juristischen Spitzfindigkeiten entschied der
Kantonsrat gegen den Willen der SVP, die Kompetenz
für die Spitalliste der Regierung zu überlassen.
Dabei taten sich einige Mitglieder anderer Parteien
mit Aussagen hervor, dass sie nicht in der Lage
seien, komplexe Themen zu beurteilen, was ein
Armutszeugnis für einen Parlamentarier ist. Die
SVP-Fraktion bedauert, dass sich der Kantonsrat
dieser äusserst wichtigen Thematik nicht selber
annehmen wollte.
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Aufgrund der Revision des Zivilgesetzbuchs (ZGB)
müssen auch die Kantone Anpassungen ihrer
Gesetzgebung vornehmen. Das bedeutet, das frühere
Vormundschaftsrecht muss durch ein Kindes- und
Erwachsenenschutzgesetz ersetzt werden. Regionale
Behörden übernehmen in Zukunft die Entscheidung über
vormundschaftliche Massnahmen. Die SVP unterstützte
Anträge, die eine übermässige Akademisierung des
zuständigen Personals verhinderten und auch deren
Erreichbarkeit vernünftig regelt. |