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SVP Kanton St.Gallen
Medienmitteilung zur Novembersession 2011

 

Kantonsrat beschliesst Steuererhöhung trotz SVP-Widerstand
Das Budget des Kantons St.Gallen für das Jahr 2012 sieht bei Ausgaben von rund 4,4 Milliarden und Einnahmen von 4,14 Millionen ein Nettodefizit von fast 260 Millionen vor. Nur dank des Bezugs von grossen Beträgen aus dem Eigenkapital konnte es auf 28,4 Millionen Franken gedrückt werden. Zwar hat die Regierung die finanziellen Vorgaben des Kantonsrats formell erfüllt, sie ist aber bei der Senkung der Aufgaben nicht weiter als diese gegangen und sieht stattdessen eine Erhöhung des Steuerfusses um 10 Prozent vor.

Die SVP wehrte sich vehement gegen die Steuererhöhung und mittels eines dringlichen Postulats wollte sie die Staatsausgaben auf 4 Milliarden Franken beschränken. Im weiteren wollte die SVP bei Honoraren und Dienstleistungen an Dritte Einsparungen in Millionenhöhe vornehmen. Diese Ausgaben sind in den letzten Jahren explosionsartig in die Höhe gestiegen. Da die anderen Parteien offenbar die Situation nicht als dramatisch genug einschätzen, unterstützten sie die Dringlichkeit des Vorstosses nicht. Damit wird die Behandlung des Postulats auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies ist umso unverständlicher, als es nicht ausgeschlossen ist, dass die Einnahmen aufgrund des finanz- und wirtschaftspolitischen Umfelds weiter schrumpfen werden.

Spitalplanung und Spitalliste
Nach einer längeren Debatte und der Hervorhebung von juristischen Spitzfindigkeiten entschied der Kantonsrat gegen den Willen der SVP, die Kompetenz für die Spitalliste der Regierung zu überlassen. Dabei taten sich einige Mitglieder anderer Parteien mit Aussagen hervor, dass sie nicht in der Lage seien, komplexe Themen zu beurteilen, was ein Armutszeugnis für einen Parlamentarier ist. Die SVP-Fraktion bedauert, dass sich der Kantonsrat dieser äusserst wichtigen Thematik nicht selber annehmen wollte.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Aufgrund der Revision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) müssen auch die Kantone Anpassungen ihrer Gesetzgebung vornehmen. Das bedeutet, das frühere Vormundschaftsrecht muss durch ein Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz ersetzt werden. Regionale Behörden übernehmen in Zukunft die Entscheidung über vormundschaftliche Massnahmen. Die SVP unterstützte Anträge, die eine übermässige Akademisierung des zuständigen Personals verhinderten und auch deren Erreichbarkeit vernünftig regelt.