Die SVP-Fraktion tagte am 10.
Februar in Schmerikon, um die Geschäfte der
Februarsession des St. Galler Kantonsrats
vorzubereiten.
Ausgewogene Nachträge zum
Volksschulgesetz
Die SVP-Fraktion unterstützt vorbehaltlos die
vom Bildungsdepartement ausgearbeiteten Nachträge
zum Volksschulgesetz, welche die Stärkung der
Lehrpersonen sowie die Neuregelung der Aufsicht in
der Volksschule zum Ziel haben. Insbesondere bei den
Lehrkräften, die ein Vollpensum unterrichten, gibt
es auch aus Sicht der SVP einen gewissen
Handlungsbedarf. Dies auch vor dem Hintergrund, um
die Attraktivität für ein Vollpensum zu fördern. Das
ganze Massnahmenpaket für die Stärkung des
Lehrberufs mit u.a. einer Woche mehr Ferien rund um
Weihnachten, einem modernen Berufsauftrag mit einem
variablen Vollpensum sowie die Verbesserungen bei
den Kindergärtnerinnen ist ausgewogen und kommt
allen Lehrpersonen zu Gute. Aufgrund der
gegenwärtigen finanziellen Lage des Kantons, aber
auch angesichts der interkantonalen Lohnvergleiche
sind weitergehende Massnahmen oder allgemeine
Lohnerhöhungen nicht angebracht. Die SVP-Fraktion
reagierte mit grossem Unverständnis auf die
öffentlich gemachten Vorwürfe des kantonalen
Lehrverbands (KLV), der nicht nur ultimativ
unangemessene Forderungen stellt, sondern auch
Regierungsrat Stefan Kölliker persönlich angreift.
Die Glaubwürdigkeit des KLV als verantwortungsvoller
Gesprächspartner des Bildungsdepartements ist damit
in Frage gestellt.
Beteiligungsstrategie des Kantons
Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorschläge der
Regierung, die sie unter dem Titel „Public Corporate
Governance“ dem Kantonsrat unterbreitet. Als Folge
der Wirrungen um den früheren Direktor der SVA
befand der Kantonsrat, dass Handlungsbedarf besteht
in Bezug auf eine einheitliche Strategie des Kantons
für die zahlreichen Beteiligungen in Form von
Vertretungen, die neben Verkehrsbetrieben und
kulturellen Stiftungen die OLMA, Spitalverbunde und
die Kantonalbank umfassen.
Einführung einer Liste für säumige
Zahler von Krankenkassenprämien
Die SVP-Fraktion hatte 2011 zusammen mit der
FDP-Fraktion eine Motion eingereicht, um die
Schaffung einer Liste von Personen zu veranlassen,
die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen, aber
trotzdem die vollen Leistungen des
Gesundheitssystems in Anspruch nehmen wollen. Mit
dem V. Nachtrag zum Bundesgesetz über die
Krankenversicherung kam die Regierung dem
Motionsauftrag nach. Wie bereits im Kanton Thurgau
sollen nun diese Personen nur noch
Notfallbehandlungen beanspruchen können, solange sie
ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben.
Aufgaben- und Finanzplan:
Der vorgelegten Aufgaben- und Finanzplans für
die Jahre 2013 bis 2015 bestätigt die SVP in ihrer
Haltung, dass das zweite Sparpaket dringend
notwendig ist.