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Augen auf: Nein zu Ernährungssicherheit

Die SVP des Kantons St.Gallen hat richtig die Nein-Parole zum neuen Verfassungsartikel zur Erährungssicherheit beschlossen. Wir als Bauern und Konsumenten können nicht zustimmen. Wir glauben, hier wird uns noch etwas untergejubelt. Wir Bauernfamilien und Konsumenten forderten als Kernpunkt in der ursprünglichen Initiative
eine Stärkung der Inlandproduktion von Lebensmitteln und damit einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad.
Diese Forderung kommt im bundesrätlichen Gegenentwurf, über den wir am 24. September abstimmen, leider nicht mehr vor. Dafür steht drin: Der Bund schafft Voraussetzungen für "grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen". Und wenn dann Bundesrat Schneider-Ammann in der NZZ vom 8. Juli 2017 noch sagt: „Neu ist im Gegenentwurf, dass der grenzüberschreitende Handel eine Selbstverständlichkeit wird. Die Initiative des Bauernverbandes wäre ein Rückschritt gewesen, sie hätte das Land vermehrt abgeschottet. Wir müssen unsere Handelsbeziehungen erfolgreich gestalten können; und da muss jeweils auch die Landwirtschaft Konzessionen machen und sich zunehmendem Wettbewerb stellen." Das tönt für uns stark nach einem Agrarabkommen mit der EU, und das kann man doch nicht als neuen Artikel 104a in der Bundesverfassung verankern!
Das darf nicht geschrieben sein. Darum sagen wir Nein.
Daniela & Daniel Fäh, Kaltbrunn; Heidi & Hermann Bohl, Ebnat-Kappel

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