Allgemeines Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum
Die Regierung weigert sich in ihrer heute veröffentlichten Botschaft an den Kantonsrat, die gutgeheissene Motion der SVP-Fraktion für ein Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum umzusetzen. Die SVP lehnt das nur im Kontakt mit Amtsstellen und Behörden vorgeschlagene Gesichtsverhüllungsverbot klar ab, da dies wirkungslos ist. Die SVP des Kantons St.Gallen fordert ein generelles Gesichtsverhüllungsverbot im öffentlichen Raum im Kanton St.Gallen analog im Kanton Tessin und wird dies im Rahmen der parlamentarischen Beratung einbringen.
Die SVP kann nicht nachvollziehen, dass die Regierung das Verhüllungsverbot nur auf den Umgang mit Behörden beschränken will. Dies würde in der Praxis wirkungslos bleiben, weil wohl niemand auf die absurde Idee kommen wird, eine Dienstleistung zu verlangen ohne sich zu identifizieren. Diese Haltung hat sie in ihrer Vernehmlassungsantwort auch klar zum Ausdruck gebracht.
Die SVP-Fraktion hat in ihrer Motion die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum gefordert. Die Vollverschleierung aus angeblich religiösen Gründen ist in Wirklichkeit der Ausdruck von Abgrenzung und Verachtung gegenüber unserer freiheitlichen Gesellschaft und darf im öffentlichen Raum nicht toleriert werden. Das Gesichtsverhüllungsverbot muss demzufolge im öffentlichen Raum sowie an öffentlich zugänglichen Orten ohne Einschränkung Gültigkeit haben. Das Verbot der Gesichtsverhüllung (sog. Burka-Verbot) ist im Kanton Tessin bereits gültig und wird dort ohne grosse Schwierigkeiten umgesetzt.
Die SVP begrüsst des Weiteren die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für Bekleidungsvorschriften in der Volksschule. Sie wird die Vorlage der Regierung jedoch diesbezüglich kritisch analysieren und allfällige Ergänzungen in der parlamentarischen Debatte einbringen.
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