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Medienmitteilung

Asylunterkünfte: SVP verlangt Klarheit über Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung

Mit der Gutheissung des Rekurses im Fall der Asylunterkunft von Uzwil durch das Bau- und Umweltdepartement bestätigte der Kanton St.Gallen die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung bei einer Umnutzung einer Liegenschaft zu einer Asylunterkunft. Die Kantonsratsfraktion der SVP des Kantons St.Gallen begrüsst diesen Grundsatzentscheid. Der Entscheid wirft jedoch grundsätzliche Fragen zur Baubewilligungspflicht von Umnutzungen zu einer Asylunterkunft auf. In einem politischen Vorstoss ver-langt die SVP-Fraktion deshalb Antworten von der Regierung.

 Kürzlich wurde bekannt, dass das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen einen Rekurs im Fall der Asylunterkunft von Uzwil gutgeheissen hat. Dies, weil die Gemeinde Uzwil die Umnutzung des ehemaligen Altersheim Marienfeld in Niederuzwil in eine Asylunterkunft nicht dem Baubewilligungsverfahren unterstellt wurde. Damit wurde den Anstössern einerseits die Möglichkeit verwehrt, Einfluss auf Aspekte wie das Betriebskonzept, den Lärmschutz oder die Sicherheit zu nehmen. Andererseits wird von den Klägern der Verdacht ins Feld geführt, dass vom Zweckverband – welcher von der Gemeinde Uzwil und drei weiteren politischen Gemeinden getragen wird – keine Baubewilligung für die Umnutzung verlangt wurde, währenddem die Gemeinde eine solche von Privaten wohl einverlangt hätte.

Politischer Vorstoss soll Klarheit schaffen

Die SVP-Fraktion möchte in einem politischen Vorstoss von der Regierung wissen, wie sie grundsätzlich zur Frage der Baubewilligungspflicht von Asylunterkünften steht. Denn aus Sicht der SVP-Fraktion ist klar, dass die Einsprachemöglichkeiten der nahe gelegenen Grundeigentümer – wie sie das Baurecht bei Umnutzungen vorsieht – auch im Fall von Asylunterkünften gewahrt werden müssen. Zudem müssen baurechtliche Vorschriften gegenüber privaten Akteuren, halbprivaten Akteuren (wie z.B. der TISG) oder dem Staat als Eigentümer im Vollzug gleichermassen zur Anwendung kommen. Aufgrund der oft sehr kontrovers geführten Diskussionen in den Gemeinden bei Umnutzungen von Liegenschaften zu Asylunterkünften ist es zwingend, Klarheit über die Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Bevölkerung zu schaffen.

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