Ausserordentliche SNB-Erträge ins besondere Eigenkapital
Nur gerade zwei Tage nach der Präsentation des Aufgaben- und Finanzplans 2022-2024 mit alarmierenden Zahlen durch die St.Galler Regierung, scheint die Welt wieder halbwegs in Ordnung zu sein. Die Schweizerische Nationalbank SNB hat nämlich mitgeteilt, dass sie für das Geschäftsjahr 2020 wie bereits für 2019 insgesamt vier Milliarden Franken anstatt der «üblichen» Milliarde ausschüttet. Positiv für den Kanton St.Gallen: Anstatt der für das Jahr 2021 budgetierten 80 Millionen Franken fliessen insgesamt fast 160 Millionen Franken – also 80 Millionen Franken mehr – in die Staatskasse.
Die SVP des Kantons St.Gallen fordert, dass dieser Sonderertrag über knapp 80 Millionen Franken vollumfänglich dem besonderen Eigenkapital gutgeschrieben wird. Im Frühling 2020 wurde der Verwendungszweck des besonderen Eigenkapitals um die «Finanzierung von Massnahmen, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Coronavirus stehen» erweitert. Als direkte Folge wurde der Ertrag der Sonderausschüttung der SNB für das Geschäftsjahr 2019 in der Höhe von knapp 80 Millionen Franken dem besonderen Eigenkapital zugewiesen. Um die Handlungsfähigkeit und die Flexibilität des Kantons weiterhin zu stärken, fordert die SVP des Kantons St.Gallen, dass die Bezugsbeschränkung für die Gewinnausschüttung der SNB für das Jahr 2020 von 80 Millionen Franken ebenfalls nicht zur Anwendung kommt.
Herausforderung Härtefallregelung
Wenn der Bund Massnahmen beschliesst, soll er auch für die Finanzierung der Ausfälle aufkommen. Desgleichen mit Massnahmen, die vom Kanton verordnet wurden. «Wer befiehlt, zahlt» muss die Devise lauten, ist die SVP des Kantons St.Gallen überzeugt. Im Hinblick auf die Härtefallregelung muss genau geprüft werden, ob weitere Branchen finanzielle Unterstützung benötigen. Ebenfalls muss sorgfältig abgewogen werden, dass einerseits gesunde Unternehmen nicht zuerst «krank» gemacht werden müssen, um Härtefallgelder zu erhalten und andererseits nicht Strukturerhaltung mit Härtefallgeldern betrieben wird.
Sonderlösung für Gastro
Für die schwer betroffene Gastronomie und Hotellerie sowie für direkte Zulieferbetriebe braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe. Es ist unverständlich, wie lange sich der Bund Zeit lässt, um hier ein wirksames Programm zu präsentieren. Die SVP des Kantons St.Gallen setzt sich primär für À-fonds-perdu-Beiträge basierend auf den durch die Schliessung erlittenen Umsatzverlusten ein; die Überlebensfähigkeit der Betriebe vorausgesetzt.
Liquiditätshilfen für Bergbahnen
Für die durch die Schliessung der Wintersportgebiete über die Weihnachtstage erlittenen Ausfälle der Bergbahnen braucht es ebenfalls eine Lösung. Die SVP des Kantons St.Gallen fordert, dass vorab die Liquidität durch entsprechende Hilfen sichergestellt wird. Es kann und darf nicht sein, dass sogar finanziell gut und solide aufgestellte Bergbahnunternehmen in Liquiditätsengpässe geraten; und dies nur durch behördlich verordnete Betriebsschliessungen in der Hochsaison. Eine Beteiligung der Standortgemeinden, wie es die St.Galler Regierung in Aussicht stellt, sieht die SVP des Kantons St.Gallen nicht.
Selbständige Ein-Personen-Betriebe
Eine weitere Speziallösung ist für die selbständigen Ein-Personen-Betriebe zu diskutieren. Ausfallentschädigungen sind so zu bemessen, dass nicht nur auf das steuerbare Einkommen abgestellt wird, sondern ebenfalls die regelmässigen Fixkosten wie Miete und Versicherungen berücksichtigt werden.
Steuersenkungen für natürliche Personen
Das besondere Eigenkapital kann ebenfalls zur Finanzierung von steuerlichen Entlastungen eingesetzt werden. Die SVP des Kantons St.Gallen fordert seit mehreren Jahren – bei den entscheidenden Abstimmungen im Kantonsrat leider allein auf weiter Flur – die Steuern für natürliche Personen zu senken. Steuererleichterungen für natürliche Personen sind auch in schwierigen Zeiten wie dieser nicht einfach auf die lange Bank zu schieben. So zeigt das Steuermonitoring seit Jahren, dass der Kanton St.Gallen gerade im Vergleich mit seinen Nachbarkantonen leider fast immer den letzten Platz einnimmt und dringender Handlungsbedarf besteht. Auch aus diesem Grund ist es konsequent, die Sonderausschüttung von knapp 80 Millionen Franken dem besonderen Eigenkapital zuzuweisen.
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