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Medienmitteilung

Bezahlkarten statt Bargeld für Personen des Asylbereichs

Finanzielle Sozialhilfe für Personen des Asylbereichs soll dazu dienen, den betroffenen Personen ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz zu ermöglichen. Um diesen Zweck zu sichern und gleichzeitig eine Verwendung der Gelder für missbräuchliche Zwecke zu unterbinden, führt Deutschland derzeit eine Bezahlkarte zur Auszahlung von finanzieller Sozialhilfe für Asylsuchende ein. Die SVP-Fraktion fordert die Einführung eines solchen Systems auch im Kanton St.Gallen, um eine Ausweichung von Asylbewerbern auf die Schweiz aufgrund von Barauszahlungen zu verhindern.

Mit der Motion 42.23.04 «Finanzielle Sozialhilfe: Missbrauchsbekämpfung durch bargeldlosen Zahlungsverkehr» forderte die SVP-Fraktion bereits vor einem Jahr die bargeldlose Auszahlung von Sozialhilfeleistungen. Damit wollte die SVP-Fraktion erreichen, dass die finanzielle Sozialhilfe effektiv für den täglichen Bedarf eingesetzt wird, und nicht ins Heimatland geschickt wird.

Ein sehr ähnliches System wird im Nachbarland Deutschland nun umgesetzt: Bund und Länder haben sich letztes Jahr im Rahmen des «Asylbeschlusses» darauf geeinigt, dass eine Bezahlkarte eingeführt werden soll, um die Barauszahlungen von finanzieller Sozialhilfe an Asylbewerber zu reduzieren. Deutschland erhoffte sich mit der Einführung der Bezahlkarte die Senkung der illegalen Migration, da falsche finanzielle Anreize beseitigt werden können. Weiter wurde ebenfalls mit der Reduktion von Heimatzahlungen sowie dem Unterbinden von Verwendung der finanziellen Sozialhilfe für missbräuchliche Zwecke (z.B. Drogenkauf oder Bezahlung von Schlepper) argumentiert. Und tatsächlich: In diesen Tagen war in den Medien zu lesen, dass bereits erste Abreisen von illegalen Migranten aufgrund der Einführung der Bezahlkarte verzeichnet wurden – die bar ausbezahlte finanzielle Sozialhilfe scheint also durchaus ein relevanter «Pull-Effekt» in der Migration zu sein.

Ausweichung von Asylbewerber auf die Schweiz verhindern

Die zu erwartende flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in Deutschland könnte dazu führen, dass Personen des Asylbereichs in die Schweiz ausweichen, wo sie weiterhin Bargeld ausbezahlt erhalten. Diese Entwicklung ist umso wahrscheinlicher aufgrund der faktischen Nicht-Umsetzung des Dublin-Abkommens, die dazu führen kann, dass ein Asylsuchender mehrere Asylgesuche in verschiedenen Ländern stellen und dementsprechend mehrfach finanzielle Unterstützung ergattern kann. Deshalb und aufgrund der positiven Erfahrungen in Deutschland sollte die Schweiz bzw. der Kanton St. Gallen ebenfalls Bezahlkarten anstelle von Bargeldzahlungen einführen. Die SVP-Fraktion wird in der Frühjahrssession des Kantonsrates eine entsprechende Motion einreichen. Zudem werden weitere Massnahmen auf Bundesebene geprüft.

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SVP Kanton St. Gallen,
9000 St. Gallen
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071 910 12 90
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