Deutliche Abfuhr für den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
Dank dem Ratsreferendum der SVP im Kantonsrat hatte die Stimmbevölkerung im Kanton St. Gallen die Möglichkeit, über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz an der Urne zu befinden. Am vergangenen Abstimmungssonntag erteilte das Stimmvolk dieser Vorlage nun eine deutliche Abfuhr. Die SVP des Kantons St. Gallen ist hocherfreut über die Ablehnung bei der Volksabstimmung, obwohl sich neben der SVP und der EDU alle Parteien hinter diese Vorlage gestellt haben. Das Abstimmungsergebnis der Bevölkerung stützt die Haltung der SVP in der Kantonsratsdebatte und bringt klar zum Ausdruck: Die Bevölkerung will keine zusätzlichen Gelder für die Stadt St.Gallen auf Kosten aller Steuerzahler im Kanton!

21 Mio. Franken für den Ausgleich der Zentrumslasten in der Stadt St.Gallen sind zu viel! Die Stadt St.Gallen ist schon heute die einzige Stadt, welche einen Sonderlastenausgleich für die sogenannten Zentrumslasten erhält. Alle anderen Städte im Kanton St.Gallen tragen ihre Zentrumslasten selbst. Die Bevölkerung hat mit dem heutigen Ergebnis der Abstimmung über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz klar zum Ausdruck gebracht, dass ein weiterer Zustupf für die Stadt St.Gallen nicht gerechtfertigt ist. Damit ist klar: Die Stadt St.Gallen muss ihre finanziellen Probleme selbst in den Griff bekommen, anstatt die fehlgeleitete Ausgabenpolitik auf den ganzen Kanton abzuwälzen.
Dank den Sitzgewinnen bei den Kantonsratswahlen im vergangenen Jahr hat die SVP die Möglichkeit, ohne Unterstützung von anderen Parteien das Ratsreferendum zu ergreifen und somit eine referendumsfähige Vorlage der Volksabstimmung zu unterbreiten. Davon hat die SVP-Fraktion beim V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz das erste Mal Gebrauch gemacht, nachdem die Anträge zur Streichung der Zusatzgelder für die Stadt St.Gallen von der Mehrheit der Kantonsratsmitglieder abgelehnt wurden. Die SVP Fraktion im Kantonsrat ist hocherfreut, dass die Stimmbevölkerung mit der deutlichen Ablehnung des V. Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz die Anträge der SVP bei der Beratung des Geschäfts im Kantonsrat gestützt hat. Damit bleibt beim Finanzausgleichsgesetz alles beim Alten: Keine zusätzlichen Gelder für die Stadt St.Gallen, keine Anpassung beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich, welche zu weniger Gelder für 24 Gemeinden geführt hätte.