Erwartetes Urteil vom Kreisgericht bestätigt: SVP-Regierungskandidat Christof Hartmann wird vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen
Nachdem verschiedene Medien in den letzten Wochen das laufende Gerichtsverfahren gegen den SVP-Regierungskandidaten Christof Hartmann thematisiert haben, wurde am heutigen Montag die erfreuliche Klarheit geschaffen: Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland spricht Christof Hartmann vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei. Die SVP des Kantons St.Gallen nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das erwartete Urteil eines Freispruchs nun eingetroffen ist und damit mögliche Bedenken zur Regierungskandidatur von Christof Hartmann aus dem Weg geräumt werden. Das Urteil bestätigt die Haltlosigkeit der Vorwürfe gegenüber Christof Hartmann, die in den letzten Wochen auch zahlreiche Medien – teilweise unhinterfragt – wiedergegeben haben: Gemäss dem Urteil der Richterin fehle sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand für einen Amtsmissbrauch.
Am 11. Juni 2015 unterzeichnete Christof Hartmann in seiner damaligen Funktion als Vize-Präsident des Gemeinderats Walenstadt zusammen mit einem Ratskollegen eine Verfügung. Dieser ging ein Gemeinderatsbeschluss voraus. Gegen die schriftlich zugestellte Verfügung wehrte sich ein Privatkläger und bezichtigte Christof Hartmann und weitere Gemeinderatsmitglieder des Amtsmissbrauchs. Dies, obwohl Christof Hartmann die Verfügung von Amtes wegen unterzeichnen musste. Heute Montag wurde das Urteil zum Vorwurf des Privatklägers am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland gesprochen. Der Angeklagte wurde wie von Beginn weg angenommen freigesprochen. «Ich war mir nie einer Schuld bewusst. Daher ist der Freispruch für mich keine Überraschung. Dennoch bin ich dankbar, dass jetzt Klarheit besteht», sagt Christof Hartmann nach der Verkündung des Freispruchs. Er habe stets volles Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat gehabt und ist nun dankbar, dass die Anschuldigung vom Tisch ist. Den Freispruch erachtet Christof Hartmann nicht nur als Sieg für sich, sondern vor allem für das gelebte Kollegialitätsprinzip der Gemeindebehörden.
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