Fraktionssitzung in Flawil
Die SVP Fraktion tagte gestern Samstag im Restaurant «Rössli» in Flawil zur vorbereitenden Sitzung für die Novembersession. Die Novembersession ist jeweils geprägt durch die Beratungen des Budgets. Deshalb war dies eines der Hauptthemen der gestrigen Sitzung. Weitere wichtige Sachgeschäfte waren der IV. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz sowie die Verwaltungsrechtspflege.
IV. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz
Die SVP setzt sich seit längerer Zeit dafür ein, dass die heutige Praxis im Bereich Sozialhilfe auf eine präzisere und verbindlichere Gesetzesgrundlage gestellt wird. Die vorliegende Gesetzesanpassung entspricht in weiten Teilen dem, was die SVP fordert: Der Bezug von Sozialhilfe soll kein Ersatz für eine Erwerbstätigkeit sein und das Ziel für jeden Klienten in der Sozialhilfe soll sein, möglichst rasch wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Zudem sollen bei der Beitragsbemessung die Lebensumstände der bedürftigen Person angemessen berücksichtigt werden.
Nicht einverstanden ist die SVP Fraktion mit dem Vorschlag einer maximalen Kürzung des Grundbetrages bis zu 30 %. Wer sich in einer Notsituation befindet und Leistungen aus der Sozialhilfe beansprucht, von dem wird erwartet, dass er sich an die Regeln, Abläufe und Vorschriften hält. Ein unkooperatives Verhalten muss mit entsprechenden Massnahmen geahndet werden. Deshalb setzt sich die SVP für eine maximale Kürzung des Grundbetrages für renitente Sozialhilfebezüger bis zu 50 % ein.
Zudem soll der Berechnung des Grundbetrages in der Sozialhilfe nicht das soziale sondern das materielle Existenzminimun zugrunde liegen. Ebenso sollen für Personen, welche ihre Bedürftigkeit massgeblich selbst herbeigeführt haben, Leistungskürzungen möglich sein.
Abschliessend begrüsst die SVP ausdrücklich, dass in diesem Geschäft die Gemeindeautonomie soweit möglich, gewahrt bleibt. Andererseits ist eine kantonsweite, einheitliche Handhabung zu begrüssen, damit die Gemeinden nicht in einem Wettbewerb stehen und sich Sozialhilfebezüger keinen Vorteil aus allfälligen Wechseln des Wohnortes innerhalb des Kantons verschaffen können.
Budget 2017
Erstmals seit 2008 legt die Regierung für 2017 ein Budget ohne Bezug aus dem freien Eigenkapital vor. Korrigiert um die Sondereffekte aus der Übertragung der Spitalimmobilien von 322,8 Mio. Franken und nach Bezug von 25,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital resultiert ein budgetierter Verlust von 38,1 Mio. Franken. Somit werden auch die Vorschriften der Schuldenbremse eingehalten.
Ebenso sind keine Steuerfusserhöhungen vorgesehen, die Staatsquote wird nicht weiter erhöht und im Amt für Kultur werden die Staatsbeiträge nicht erhöht. Diese Vorgaben des Kantonsparlamentes wurden im Budgetvorschlag der Regierung umgesetzt.
Nicht umgesetzt wurde dagegen der Auftrag des Kantonsrats, den Personalaufwand bei 720 Mio. Franken zu plafonieren. Unbefriedigend ist der Anstieg des Personalaufwandes auf CHF 732 Mio. Franken. Die SVP sieht die Begründung der Regierung mit den exogenen Kosten kritisch und sie ist für sie nicht schlüssig.
Die SVP nimmt befriedigt zur Kenntnis, dass die Finanzkommission diese Nichtumsetzung scharf kritisiert und nicht bereit ist, diesen Anstieg einfach zu akzeptieren. Aus diesem Grund werden die Anträge der Finanzkommission, den Grossteil der beantragten Stellenschaffungen abzulehnen, durch die SVP unterstützt.
Im Zusammenhang mit dem VIII. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege bleibt die SVP- Fraktion bei ihrer zustimmenden Haltung aus der 1. Lesung und befürwortet dementsprechende Stellenschaffungen.
Die Anträge der Regierung gemäss rotem Blatt werden anlässlich der Fraktionssitzung vom 28. November besprochen.
Revision Verwaltungsrechtspflege
In der Septembersession stimmte das Parlament dieser deutlich zu. Mit der Schaffung eines zweiten vollamtlichen Richters fürs Verwaltungsgericht wurde die Voraussetzung geschaffen, die grossen Pendenzenberge im Verwaltungsgericht abzutragen und dadurch die Verfahrensdauern von über zwei Jahren deutlich zu verkürzen.
Die SVP Fraktion ist sich bewusst, dass mit der Annahme dieser Gesetzesrevision das Kantonsbudget mit einem bedeutenden Betrag belastet wird. Andererseits sind die wirtschaftlichen Folgen, welche durch die heutige Gerichtspraxis für die Verfahrensbeteiligten entstehen, nicht minder zu gewichten. Aus diesem Grund wird die SVP Fraktion diese Gesetzesrevision auch in der 2. Lesung und in der Schlussabstimmung gutheissen.
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