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Medienmitteilung

Gerechtfertigter Teuerungsausgleich für das St.Galler Staatspersonal

Während der bevorstehenden Novembersession berät der St.Galler Kantonsrat das Budget für das kommende Jahr 2023. Die Finanzkommission sieht beim Personalaufwand eine Zunahme von 2.1 Prozent gegenüber dem Jahr 2022 vor, mit dem die Teuerung ausgeglichen und weitere Lohnmassnahmen vorgenommen werden können. Dieser grosszügige Vorschlag der Finanzkommission wird jedoch durch Forderungen der Ratslinke torpediert, welche mit Maximalforderungen übers Ziel hinausschiesst.

Auch wenn die Inflation der Schweiz erfreulicherweise deutlich milder ausfällt als in anderen Ländern und aktuell sogar wieder etwas rückläufig ist, musste die Schweizer Bevölkerung im Jahr 2022 dennoch einen Anstieg der Konsumentenpreise hinnehmen. Aus diesem Grund reagieren nun viele Branchen der Privatwirtschaft, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für das kommende Jahr einen Teuerungsausgleich gewährt wird. Die Finanzkommission sieht vor, dass auch der Kanton St.Gallen diesen Schritt vollziehen und für das Staatspersonal einen gerechtfertigten Teuerungsausgleich von 2.1 Prozent gewähren soll. Der Teuerungsausgleich setzt sich gemäss dem Antrag der Finanzkommission aus 1.5 allgemeinen und 0.6 individuellen Lohnmassnahmen zusammen. Dieser Prozentsatz bewegt sich im Rahmen der teuerungsbedingten Anpassungen der Privatwirtschaft und entspricht in der Summe dem Antrag der Regierung. Mit der höheren Gewichtung der individuellen Lohnmassnahmen trägt die Finanzkommission dem Leistungsprinzip Rechnung. Zusätzlich zum Teuerungsausgleich werden gemäss dem Aufgaben- und Finanzplan 2023 – 2025 0.2 Prozent für den strukturellen Personalbedarf vorgesehen.

Links-Grün leugnet konkurrenzfähige Lohnentwicklung

Links-Grün fordert eine allgemeine Lohnerhöhung von mindestens 3 Prozent. Dabei wird vorenthalten, dass das Staatspersonal in den letzten 20 Jahren eine attraktive und kompetitive Lohnentwicklung erfahren durfte.

Die SVP-Fraktion wird diese Maximalforderungen klar ablehnen. Der Grundlagenbericht zur finanziellen Entwicklung des Kantons St.Gallen zeigt auf, wie sich die Reallöhne des Staatspersonals seit dem Jahr 2000 entwickelt haben. Teuerungsbereinigt sind die Löhne zwischen den Jahren 2000 und 2021 um durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr angestiegen. Dies bedeutet, dass jede Vollzeitarbeitsstelle des Staatspersonals seit dem Jahr 2000 durchschnittlich eine effektive, teuerungsbereinigte Lohnerhöhung von 1’200 Franken pro Jahr erhalten hat. Die SVP erachtet es als gefährlich, wenn die links-grüne Seite von einer fehlenden Reallohnentwicklung beim Staatspersonal spricht und damit den Kanton als unattraktiven Arbeitgeber brandmarkt. Vielmehr kommt der Verdacht auf, dass Links-Grün kurzsichtige Klientelpolitik betreibt.

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SVP Kanton St. Gallen,
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071 910 12 90
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