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Medienmitteilung

Neuauflage WILWEST: Erste Projektverbesserungen wurden gemacht

Die Kantone St.Gallen und Thurgau veröffentlichten gestern eine gemeinsame Medienmitteilung zur Neuauflage des Projekts WILWEST. Danach soll der Kanton St.Gallen das Grundstück an den Kanton Thurgau verkaufen. In einer Medienmitteilung von Mitte Mai 2024 äusserte die Kantonsratsfraktion der SVP des Kantons St.Gallen konkrete Forderungen an eine Neuauflage des Projekts. Die SVP-Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass einige dieser Anliegen im neuen Projekt aufgenommen wurden. Andere Forderungen sind aber weiterhin ausstehend. Die SVP-Fraktion wird weiterhin genau hinschauen, ob sämtliche Anliegen der SVP in der parlamentarischen Vorlage Einzug finden.

Kompensation der Fruchtfolgeflächen wird ausgebaut – Kulturlandverlust könnte wohl noch stärker reduziert werden

Die SVP-Fraktion begrüsst, dass zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Kompensation der Fruchtfolgeflächen eine freiwillige Kompensation im Kanton St.Gallen vorgesehen ist. Die SVP-Fraktion möchte im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der Neuauflage transparent informiert werden, wo im Kanton St.Gallen diese Landaufwertungen stattfinden sollen. In diesem Zusammenhang steht auch die Frage, wie die Bauern vor Ort ihren Landwirtschaftsbetrieb trotz Verlust des gepachteten Landwirtschaftslands weiterführen können. Hier sind von Seiten der beiden Kantone individuelle Lösungen zu finden und dem Kantonsrat aufzuzeigen.

Ein zentrales Anliegen der SVP-Fraktion war es, in einer Neuauflage von WILWEST den Kulturlandverlust so gering wie möglich zu halten. In der gestrigen Medienmitteilung der Kantone St.Gallen und Thurgau wurde einerseits das Anliegen der SVP-Fraktion bestätigt, dass das neue Projekt eine bessere Ausnutzung sowie eine geringere Flächenversiegelung aufweisen soll. Andererseits versprechen die beiden Kantone aber auch mehr Grünraum und Wasserflächen zur Förderung der Biodiversität, was ein zusätzlicher Entzug von Flächen der Landwirtschaft bedeuten könnte. Die SVP-Fraktion wird genau hinschauen, ob der Eingriff in das Kulturland mit der Neuauflage auch wirklich so gering wie möglich gehalten wurde. Sie möchte keine zusätzlichen Nachhaltigkeitsmassnahmen auf Kosten der produktiven Landwirtschaftsfläche!

Volksabstimmung ist zumindest fakultativ vorgesehen

Bei der Frage einer Neuauflage des Projekts WILWEST hat sich die SVP-Fraktion stets auf den Standpunkt gestellt, dass die St.Galler Stimmbevölkerung, welche das Gesamtprojekt WILWEST im Jahr 2022 an der Urne versenkt hat, nochmals über eine allfällige Neuauflage befragt werden muss. Mit dem Sonderkredit für die freiwillige Kompensation der Fruchtfolgeflächen untersteht die Neuauflage zumindest dem fakultativen Referendum. Damit besteht im Vergleich zu einem obligatorischen Referendum zwar immer noch eine zusätzliche Hürde, damit das Volk effektiv über den Landverkauf befinden kann, die Möglichkeit einer Mitbestimmung der Stimmbevölkerung ist aber zumindest vorgesehen.

WILWEST für das lokale Gewerbe

Aus Sicht der SVP-Fraktion wurden die Anliegen des lokalen Gewerbes bisher zu wenig in der Projektplanung berücksichtigt. Da die umliegenden Gemeinden durch die raumplanerischen Zugeständnisse zugunsten von WILWEST künftig auf Gewerbeflächen verzichten werden, muss das überarbeitete Projekt mehr Entwicklungsmöglichkeiten für das bestehende, lokale Gewerbe vorsehen, und nicht alleine die Ansiedlung von neuen Unternehmen im Dienstleistungsbereich im Fokus haben. Mit WILWEST soll ein branchenübergreifendes Entwicklungsgebiet entstehen, welches nicht nur Büroräumlichkeiten umfasst. Leider macht die gestern erschienene Medienmitteilung keine Aussagen zu diesem Anliegen der SVP-Fraktion, welches bereits Mitte Mai 2024 geäussert wurde. Hier wird die SVP-Fraktion in der parlamentarischen Beratung genau hinschauen, ob diese Priorisierung zwischenzeitlich angepasst wurde.

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SVP Kanton St. Gallen,
9000 St. Gallen
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071 910 12 90
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