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Medienmitteilung

Rückblick auf die Novembersession 2016

Die SVP Fraktion setzt sich weiterhin für einen stabilen Staatshaushalt mit einem moderaten Ausgabenwachstum ein und zeigt sich zufrieden, dass die Regierung nach Interventionen der Finanzkommission im Grundsatz bereit ist, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Der Beschluss zur Revision des Sozialhilfegesetzes findet in der SVP Fraktion Zustimmung, auch wenn mehrere Forderungen der SVP im Rat kein Gehör fanden.

Revision des Sozialhilfegesetzes

Unter der Leitung von SVP-Kantonsrat Erwin Böhi, Wil erarbeitete die vorberatende Kommission in den letzten Monaten die Grundlage für die in erster Lesung gutgeheissene Revision des Sozialhilfegesetzes. Die SVP setzt sich seit längerer Zeit dafür ein, dass die Sozialhilfe bedürftigen Personen ein bedarfsgerechtes Einkommen ermöglicht.

Für die SVP sind dabei drei Punkte wesentlich:

  • Die persönliche Lebenssituation des Empfängers soll bei der Festlegung der Beitragszahlungen angemessen berücksichtigt werden.
  • Oberstes Ziel in der Sozialhilfe soll die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein und
  • Personen, welche dieses System missbrauchen, sollen mit entsprechenden Kürzungen belegt werden.

Mit der geplanten Revision sind die Anliegen der SVP mehrheitlich berücksichtigt. Allerdings hätte sich die SVP gewünscht, dass vor allem bei renitenten Bezügern die Kürzung des Grundbedarfs höher ausfallen könnte als die vorgesehenen 30 %. Leider folgte der Rat dem Antrag der SVP nicht.

Die SVP unterstützt auch grundsätzlich die Absicht, dass Sozialhilfebezüger, welche ihr eigenes Vermögen mutwillig reduziert haben, bei der Sozialhilfe mit allfälligen Sanktionen rechnen müssen. Dieser Punkt wird durch die vorberatende Kommission bis zur zweiten Lesung im Februar nochmals im Detail beraten und ausformuliert.

Ebenfalls in der zweiten Lesung wird nochmals das Thema der Mutterschaftsbeiträge aufgenommen. Die SVP befürwortet die Beibehaltung von Mutterschaftsbeiträgen. Allerdings soll sichergestellt werden, dass Beiträge nur an bedürftige Familien ausbezahlt werden, welche nicht bereits in der Sozialhilfe sind. Die Regierung wurde beauftragt, bis im Februar einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.

Ebenfalls abgelehnt wurde der SVP Antrag, der Gemeinden bei der Festlegung des Grundbedarfes einen Handlungsspielraum von maximal 10 % eingeräumt hätte. Damit wäre den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in städtischen und ländlichen Gebieten Rechnung getragen worden. Der Rat entschied sich damit gegen die Gemeindeautonomie, was die SVP bedauert.

Budget 2017

Das Parlament hat bereits vor längerer Zeit beschlossen hat, in der Budgetberatung nicht mehr einzelne Stellenanträge zu beraten sondern lediglich die daraus resultierenden Besoldungskredite zu bewilligen oder nicht. Trotzdem wurden auch heute zahlreiche Anträge gestellt, welche die Streichungen gemäss Finanzkommission rückgängig machen wollten. Die SVP störte sich ebenso wie die Finanzkommission daran, dass sich die Regierung nicht an die durch das Parlament beschlossen Vorgaben zur Budgetgrösse hielt. So unterstützte die SVP Fraktion alle Anträge, welche diese Zielerreichung verfolgten.

Verwaltungsrechtspflege

Obwohl sich die SVP für einen sorgsamen Umgang mit den Kantonsfinanzen einsetzt, musste sie ihren Fokus in diesem Thema anders ausrichten. Die Fallzahlen am Verwaltungsgericht steigen kontinuierlich an, so dass die heutigen Verfahrensdauern unbefriedigend lang und die Pendenzenberge beträchtlich sind.

So stimmte die SVP bereits in der 1. Lesung der Schaffung eines zweiten hauptamtlichen Richters am Verwaltungsgericht zu, obwohl sie sich bewusst war, dass damit eine entsprechende Kostenfolge fürs Kantonsbudget ausgelöst wurde.

Diese Haltung vertrat die SVP Fraktion auch in der heutigen Schlussabstimmung, so dass diese zweite Richterstelle nun geschaffen werden kann.

Schlussabstimmung Kantonaler Finanzausgleich

Die SVP Fraktion blieb beim kantonalen Finanzausgleich bei ihrer Haltung der 1. und 2. Lesung. Damit gilt inskünftig ein Faktor Ressourcenausgleich von 96,0 %, welcher aufgrund eines Kompromissvorschlages in der ersten Lesung beschlossen wurde und sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden tragbar ist.

SVP Vorstösse

Die SVP Fraktion fordert die St. Galler Regierung auf, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die Steuerung der Zuwanderung im Kanton und damit den geltende Artikel 121a der Bundesverfassung auf Kantonsebene umzusetzen. Die Arbeitsmarktsituation in unserem Grenzkanton ist in zahlreichen Branchen besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Die SVP erachtet es deshalb als dringend notwendig, dass auf kantonaler Ebene zielführende Massnahmen ergriffen werden, um eine relative Arbeitsplatzsicherheit für unsere eigene Bevölkerung sicher zu stellen.

Ein weiterer Vorstoss beauftragt die Regierung, die Kriterien, welche Personen bei uns eingebürgert werden, präziser zu formulieren und gesetzlich zu regeln. Dies vor allem im Hinblick auf eine mögliche Einbürgerung von kriminellen Ausländern oder von Personen, welche ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Der dritte Vorstoss thematisiert die Problematik der Volksschule, dass heutige Schulabgänger bedeutend geringe Fähigkeiten in grundlegenden Fächern wie z.B. Kopfrechnen oder Rechtschreiben mitbringen als früher. Hier stellen sich die Fragen nach Lerneffizienz und Schwerpunkte in der Schulbildung.

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