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Medienmitteilung

Setzt die KdK die falschen Prioritäten?

An der Plenarsitzung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vom 24. März 2023 wurde eine neue europäische Standortbestimmung verabschiedet. Offenbar einstimmig, und somit auch mit Zustimmung der St.Galler Regierung, sprach sich die KdK für eine Unterwerfung der Schweiz gegenüber EU-Recht inklusive der Rechtsauslegung des EU-Gerichtshof, sowie für eine dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht aus. Dabei wurden die dringenden Probleme in der Beziehung Schweiz – EU, namentlich die unkontrollierte, illegale Migration an der Ostgrenze, in der neuen Standortbestimmung mit keiner Silbe erwähnt.

Die Erkenntnisse der neuen europäischen Standortbestimmung der KdK sind ernüchternd: Zu den dringendsten Anliegen in der Beziehung Schweiz – EU, namentlich die Situation an der Ostgrenze, möchte sich die KdK nicht äussern. Dabei nimmt die unkontrollierte, illegale Einreise von Migranten immer weiter zu, wodurch ein regelrechter Kontrollverlust droht. Hier hätte die KdK in der neuen Standortbestimmung die Möglichkeit gehabt, den Druck auf den Bundesrat zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit EU-Nachbarländer zu erhöhen. Offenbar haben solche Rückübernahmeabkommen für die KdK jedoch keine Priorität – oder sie möchte bewusst den unangenehmen Themen aus dem Weg gehen.

Vielmehr konzentriert sich die KdK in ihrer neuen europäischen Standortbestimmung auf die Wiederbelebung der Verhandlungen mit der EU. Damit schwächt sie nicht nur die Verhandlungsposition des Bundesrates, sondern akzeptiert gerade noch einige strittigen Punkte, welche zum Scheitern des EU-Rahmenabkommens geführt haben. Offenbar einstimmig möchte die KdK die schweizerische Gesetzgebung in vielen Bereichen nach Brüssel delegieren und sich somit EU-Recht unterwerfen! Damit spielt sich die KdK gewissermassen als Sprecherin der EU auf, obwohl sie eigentlich die Stellung und die Mitsprache der Kantone in der nationalen Gesetzgebung verteidigen müsste. Genau diese Mitwirkungsrechte der Kantone würden jedoch faktisch verloren gehen, wenn die Schweiz dynamisch EU-Recht übernehmen müsste und Urteile des EU-Gerichtshof in der Schweiz rechtsverbindlich wären.

Die SVP-Fraktion des Kantonsrates hält nichts von der neuen europäischen Standortbestimmung der KdK und reicht daher eine einfache Anfrage an die St.Galler Regierung ein. Gemäss der Medienmitteilung der KdK wurde diese europäische Standortbestimmung einstimmig, und somit auch mit Zustimmung der St.Galler Regierung, verabschiedet. Insbesondere von der St.Galler Regierung hätte die SVP-Fraktion erwartet, dass sie als sehr stark betroffener Kanton die Prioritäten klar bei der Abhilfe der illegalen Migration an der Ostgrenze, und nicht bei der Unterwerfung gegenüber EU-Recht gesetzt hätte.

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