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Medienmitteilung

Steuervorlage braucht weitere Entlastungen, vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger

Die SVP des Kantons St.Gallen begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Steuervorlage 17 die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage – insbesondere die Entlastung der Unternehmen. Der Kanton St.Gallen muss als Wirtschafts- und Steuerstandort wieder attraktiv sein resp. werden. Nur so kann er sich im verschärften Standortwettbewerb behaupten. Allerdings geht ihr die Vorlage viel zu wenig weit. Die SVP fordert beim Unternehmenssteuersatz Verbesserungen sowie die Senkung der kantonalen Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften auf maximal 100 Franken. Der SVP ist es ein wichtiges Anliegen, dass im Rahmen der Steuervorlage 17 auch die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden. Sie fordert die Erhöhung der Beschränkung des Pendlerabzugs auf 8’000.- Franken sowie die Anpassung des Einkommenstarifs bei Einkommen zwischen 30’000.- und 70’000.- Franken. Zudem fordert sie die Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder.

Die SVP begrüsst, den XV. Nachtrag zum Steuergesetz grundsätzlich. Der Kanton St.Gallen muss als Wirtschafts- und Steuerstandort wieder attraktiv sein resp. werden. Nur so kann er sich im verschärften Standortwettbewerb behaupten. Der SVP des Kantons St.Gallen setzt sich dafür ein, dass die Steuervorlage 2017 zum einen den Wirtschaftsstandort St.Gallen stärkt und zum anderen die Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet. Daher haben unsere Anträge das Ziel: Die Attraktivität des Kantons St.Gallen spürbar zu stärken und bei den Bürgerinnen und Bürgern gezielt steuerliche Entlastungen herbeizuführen.

Massnahmen bei den Unternehmen gehen in richtige Richtung

Die SVP unterstützt die vorgebrachten Vorschläge zur Entlastung der Unternehmen. Die Vorschläge der Regierung gehen der SVP jedoch zu wenig weit. Es braucht dringend noch weitere Korrekturen beim Unternehmenssteuersatz. So soll der Unternehmenssteuersatz ohne Inputförderung bei 13 Prozent festgelegt werden. Zusätzlich ist die Inputförderung zu berücksichtigen. Die Senkung ist entgegen der Absicht der Regierung in einem Schritt zu vollziehen. Nur so ist die steuerliche Attraktivität des Kantons St.Gallen in Bezug auf die Nachbarkantone gegeben. Die Senkung in einem Schritt schafft für die Unternehmen Klarheit und Verlässlichkeit. Zudem muss das Teilbesteuerungsmass der Dividenden – entgegen der Absicht des Bundes und der Regierung des Kantons St.Gallen – bei 50 Prozent belassen werden. Die kantonale Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften soll auf max. 100.- Franken (einfache Steuer) reduziert werden. Die heutige Mindeststeuer von 250.- Franken ist in der interkantonalen Gegenüberstellung viel zu hoch. Der Kanton St.Gallen muss seine steuerliche Wettbewerbsfähigkeit stärken – gerade im Vergleich mit den umliegenden Kantonen.

Pendlerabzug muss wieder erhöht werden

Die SVP fordert, dass die Entlastung des Mittelstandes gemäss Beschluss des Kantonsrates im Februar 2018 von 25 Millionen Franken zusammen mit der Steuervorlage beraten wird. Dabei ist für die SVP die Limite von 25 Millionen eine Untergrenze. Die SVP fordert zwei Massnahmen für die Entlastung des Mittelstandes: Die Erhöhung des Pendlerabzugs auf 8’000.- Franken sowie die Anpassung des Einkommenstarifs bei Einkommen zwischen 30’000.- und 70’000.- Franken.
Nur wenige Jahre nach der Einführung der Beschränkung des Pendlerabzugs zeigt sich, dass die Beschränkung des Pendlerabzugs auf die Höhe des Jahrespreises des Generalabonnements mehr Familien und Personen trifft, also damals angenommen. Vor allem im ländlichen Raum mussten Familien eine zum Teil massive Steuererhöhung auf sich nehmen. Dies schränkt die Familien in ihrem Haushaltsbudget ein und unterstützt den Sogeffekt, dass immer mehr Menschen in den Städten wohnen wollen. Auf der anderen Seite sinkt damit die Attraktivität von Unternehmen im ländlichen Raum. Die Beschränkung des Pendlerabzugs hat damit direkt den Mittelstand und die KMU’s getroffen. Die SVP fordert, dass die Beschränkung des Pendlerabzugs im Rahmen der Steuervorlage auf 8’000.- Franken erhöht wird.

Mit der Anpassung des Einkommenstarifs bei Einkommen zwischen 30’000.- und 70’000.- Franken wird der Mittelstand entlastet
Der Kantonsrat fordert in seinem Beschluss klar die steuerliche Entlastung des Mittelstandes. Im Rahmen der Diskussionen am Runden Tisch zeigte sich, dass der Mittelstand von den anwesenden Parteienvertretern ganz unterschiedlich beurteilt wurde. Die SVP setzt sich hier für Variante 1 ein: Eine Anpassung des Einkommenssteuertarifs bei natürlichen Personen bei Einkommen zwischen 30’000.- und 70’000.- Franken steuerbares Einkommen. Bei dieser Variante wird aufgrund des im Kanton St.Gallen geltenden Vollsplitting der Mittelstand am besten erreicht.

Sozialabzüge sollen erhöht werden

Die SVP des Kantons St.Gallen lehnt sozialpolitischen Ausgleichsmassnahmen, welche eine Erhöhung von Lohnabzügen oder Erhöhung von Zulagen beinhaltet, ab. Um Familien besser zu entlasten, fordert die SVP eine Erhöhung der Sozialabzüge.

  • für jedes Kind, das unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen steht und noch nicht schulpflichtig ist: Erhöhung des Abzugs von 7’200.- auf 9’600.- Franken.
  • für jedes Kind, das unter der elterlichen Sorge oder Obhut des Steuerpflichtigen steht oder volljährig ist und sich in der schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet: Erhöhung des Abzugs von 10‘200.- auf 13’600.- Franken.
  • für jedes Kind; nach Abzug eines Selbstbehaltes von 3’000.- Franken und den erhaltenen Stipendien können die effektiven, notwendigen und selbst getragenen Ausbildungskosten in Abzug gebracht werden. Dieser Abzug soll von heute maximal 13’000.- auf 19‘000.- Franken erhöht werden.

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SVP Kanton St. Gallen,
9000 St. Gallen
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071 910 12 90
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