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Medienmitteilung

SVP-Fraktion fordert die Annäherung an die Bundeslösung bei den Covid-19 Härtefallgeldern

An ihrer Fraktionssitzung vom letzten Samstag hat die SVP-Fraktion die ersten Geschäfte der bevorstehenden Aprilsession behandelt. Beim Geschäft zur wirtschaftlichen Unterstützung im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie wird die SVP-Fraktion mehrere Anträge einreichen, die eine Annäherung an die Bundeslösung verlangen. Einerseits sollen auch die Ausfälle im Dezember 2021 angerechnet werden, als mehrere Branchen unter der 2G-Zertifikatspflicht gelitten haben. Andererseits soll bei den Seilbahnunternehmen auf die St.Galler Zusatzbedingung verzichtet werden.

Gastro- und Fitnessunternehmen waren im Dezember 2021 besonders betroffen

Während der Bund eine Entschädigung für die ungedeckten Kosten im Dezember 2021 sowie für das erste Quartal 2022 vorsieht, möchte die Regierung in ihrem Entwurf nur für Ausfälle aufkommen, die seit dem Januar 2022 angefallen sind. Dabei waren die finanziellen Einbussen durch die damals geltende 2G-Zertifikatspflicht beispielsweise in der Gastro- und Event- sowie der Fitnessbranche gerade im Monat Dezember 2021 sehr hoch. Da sich der Bund zu 70 Prozent und bei Betrieben ab 5 Millionen Franken Umsatz sogar zu 100 Prozent an diesen Kosten beteiligt, verlangt die SVP-Fraktion die Übernahme der grosszügigeren Bundeslösung. Im Weiteren sollen alle Betriebe, welche im 2021 eine Härtefallentschädigung bekommen haben, im Grundsatz auch für den Härtefall 2022 eingabeberechtigt sein. Die Bundeslösung wurde so auch vom Nachbarkanton Thurgau übernommen, weshalb der Antrag der SVP auch zu einer einheitlichen Lösung in der Ostschweiz beitragen würde.

Kein St.Galler Alleingang bei Seilbahnunternehmen – keine Gemeindebeteiligung!

Auch bei der Unterstützung der Seilbahnunternehmen besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Bedingungen des Bundes und des Kantons St.Gallen. So verlangt der Kanton St.Gallen eine Beteiligung der Standortgemeinde von 40 Prozent an der finanziellen Unterstützung. Im Unterstützungspaket des Bundes, welches im September 2021 verabschiedet wurde, beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent des Kantonsbeitrags, setzt dafür jedoch keine Beteiligung der Standortgemeinde voraus. Dadurch erschwert die Regelung des Kantons St.Gallen unnötig den Zugang zu Unterstützungsgeldern für Seilbahnunternehmen. Die SVP-Fraktion beantragt deshalb die Streichung dieser Beteiligung durch die Standortgemeinde.

Mit diesen Anträgen möchte die SVP-Fraktion zu einer einheitlichen Lösung in der Ostschweiz beitragen und eine Schlechterstellung der St.Galler Betriebe verhindern. Dank der Aufhebung aller Coronamassnahmen erhofft sich die SVP, dass in Zukunft keine weiteren wirtschaftlichen Unterstützungsgelder mehr nötig werden. Für die vergangenen Ausfälle, die aufgrund der einschneidenden Massnahmen angefallen sind, sollen die St.Galler Unternehmen jedoch möglichst gerecht entschädigt werden.

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