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Medienmitteilung

SVP-Fraktion unterstützt Lösungen beim Spital Walenstadt sowie bei den Covid-Härtefallgeldern

Interkantonale Lösung für das Spital Walenstadt

Die St.Galler Regierung beabsichtigt, das Spital Walenstadt künftig nicht mehr selbst zu betreiben, sondern stattdessen an das Kantonsspital Graubünden zu übertragen. Dabei hat die SVP-Fraktion in der Ausarbeitung der St.Galler Spitalstrategie stets gefordert, dass auch interkantonale Lösungen geprüft werden. Aus diesem Grund ist es erfreulich, dass dank der interkantonalen Zusammenarbeit ein Spitalbetrieb in Walenstadt aufrechterhalten werden kann, was insbesondere für die einheimische Bevölkerung eine gute Nachricht ist. Obwohl die Spitalliegenschaft zu einem vergleichsweise tiefen Preis veräussert wird, würde sich diese Übertragung durch die hohen erwarteten Verluste in den kommenden Jahren für den Kanton St.Gallen finanziell positiv auswirken.

Covid-Härtefallgelder an die Bundeslösung anpassen

Die SVP-Fraktion hat bereits in der Aprilsession, an der das Geschäft zu den Covid-Härtefallgeldern zur Beratung vorgesehen gewesen wäre, Anträge zur Anrechnung der coronabedingten Ausfälle im Monat Dezember 2021 eingereicht und damit die Angleichung an die Bundeslösung gefordert. Der Kantonsrat hat daraufhin das Geschäft zurückgewiesen und auf die Junisession verschoben. Es ist erfreulich, dass das Anliegen der SVP-Fraktion zur Anrechnung des Monats Dezember 2021 nun auch von der vorberatenden Kommission unterstützt wird. Damit kann erreicht werden, dass St.Galler Betriebe nicht schlechter gestellt werden als die Unternehmen in den Nachbarkantonen. Die SVP-Fraktion wird den Vorschlägen der vorberatenden Kommission folgen und das Geschäft gutheissen.

Motion zur Erhöhung des Pendlerabzugs – Chance für die St.Galler Landbevölkerung

Die SVP-Fraktion fordert in einer Motion die Erhöhung des Pendlerabzugs im Kanton St.Gallen. Dabei zeigt der interkantonale Vergleich, dass die Nachbarkantone deutlich höhere steuerliche Abzüge für Pendlerinnen und Pendler zulassen, als dies der Kanton St.Gallen tut. Es ist unverständlich, dass die Kosten, welche insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus ländlichen Regionen für den Arbeitsweg auf sich nehmen müssen, steuerlich nicht berücksichtigt werden dürfen, obwohl diese das Budget der mittelständischen Bevölkerung einschränken und somit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit effektiv verringern.

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