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Medienmitteilung

SVP hat sich für die gezielte Stärkung des Strassenverkehrs im Kanton St.Gallen ausgesprochen

Im Zentrum der Septembersession des Kantonsrates stand das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 sowie das 6. öV-Programm für die Jahre 2019 bis 2023. Die SVP ist mit der Debatte zu diesen Programmen grundsätzlich zufrieden, obwohl ihre im Rat gestellten Anträge keine Mehrheit fanden. Doch die Mitglieder der SVP konnten sich in der vorberatenden Kommission bereits einbringen, so dass der motorisierte Individualverkehr nicht ganz verloren ging. Die SVP-Fraktion hat in der Session eine Standesinitiative eingereicht, damit die Schweiz in Zukunft nicht auch die Arbeitslosenunterstützung von Grenzgängern übernehmen muss sowie eine Interpellation zu den überhöhten Gebühren im Strassenverkehrsamt. In der Schlussabstimmung hat die SVP das Gesetz über Wahlen und Abstimmung unterstützt.

Motorisierter Individualverkehr darf nicht vergessen gehen

Im Zentrum der Beratungen der Septembersession stand die Gesamtverkehrsstrategie des Kantons St.Gallen. Kernpunkte waren das 6. öV-Programm und das 17. Strassenbauprogramm für den Zeitraum 2019-2013. Erstmals wurden die beiden Programme gemeinsam beraten, da sie eng miteinander verknüpft sind und sich der öffentliche Verkehr und der private Individualverkehr ergänzen. Die SVP- Fraktion unterstützte die verschiedenen Projekte, die im zukünftigen öV-Programm geplant sind, ebenso den Antrag der vorberatenden Kommission, das seit 2013 stark ausgebaute S-Bahn Netz im Hinblick auf das 7. öV-Programm einer Erfolgskontrolle zu unterziehen.

Um diesen Kanton im Bereich des Verkehrs zu stärken, braucht es auch gute Rahmenbedingungen für den motorisierten Individualverkehr auf den Strassen. Die SVP hat alle Anträge zum Ausbau der Strassen und der Entlastung von Nadelöhrpunkten in den verschiedenen Regionen klar unterstützt. Der dezentrale Kanton St.Gallen kann nur funktionieren, wenn auch das Verkehrsmittel Auto unterstützt wird. Die SVP war daher über die unzähligen Anträge der SP-Grünen-Fraktion, die den motorisierten Individualverkehr systematisch verhindern wollen, befremdet. Die SVP ist erfreut, dass die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat hier ein klares Zeichen setzen konnte.

Zukunftsgerichtete Neugestaltung der Fachhochschule Ostschweiz

Die SVP-Fraktion hat die Neugestaltung der Fachhochschule Ostschweiz klar unterstützt. Mit der neuen Trägerschaft werden wichtige Weichen gestellt, damit der Bildungsplatz St.Gallen auch in Zukunft eine tragende Rolle übernehmen kann.

Gesetz über Wahlen und Abstimmungen trotz E-Voting zugestimmt

In der Schlussabstimmung hat die SVP dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen zugestimmt. Dies trotz der Aufnahme von gesetzlichen Bestimmungen für E-Voting. Die SVP ist überzeugt, dass die heutigen E-Voting-Systeme betreffend Sicherheit noch zu wenig gut gerüstet sind. Die direkte Demokratie ist eines der höchsten Güter der Schweiz. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Instrumente, welche ein korrektes Zählen ermöglichen, sind von zentraler Bedeutung. Daher ist die SVP nicht bereit, dieses Vertrauen auf’s Spiel zu setzen. Die SVP erwartet von den Verantwortlichen in der Staatskanzlei und den Gemeinden, dass E-Voting mit grösster Vorsicht in einigen Pilotgemeinden eingesetzt wird. Das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen enthält jedoch verschiedene Neuerungen, die die SVP begrüsst. Daher hat die SVP Fraktion nach Abwägen der Vor- und Nachteile dem neuen Gesetz zugestimmt.

SVP will Auskünfte über überhöhte Gebühren beim Strassenverkehrsamt

Ende August veröffentlichte der Preisüberwacher ein Bericht, der feststellte, dass die Strassenverkehrsämter in verschiedenen Kantonen, darunter auch im Kanton St.Gallen, zu hohe Gebühren für ihre Dienstleistungen verrechnen. Mit einer Interpellation verlangt die SVP von der Regierung eine Stellungnahme zum Bericht des Preisüberwachers, will Auskünfte, warum diese zu hoch sind und fordert, jene Gebühren zu senken, die über dem Kostendeckungsgrad liegen.

Keine Übernahme von neuen EU-Regelungen bei der Arbeitslosenentschädigung

Die EU beabsichtigt, dass in Zukunft nicht mehr der Wohnsitzstaat, sondern der Staat, in welchem die Grenzgänger arbeiten, zuständig für die Arbeitslosenversicherung sein wird. Heute ist die Beitragsdauer der Schweizer Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger auf maximal fünf Monate beschränkt. Der Nachvollzug dieser neuen Bestimmung würde gemäss Schätzungen des Bundesamts für Migration schweizweit jährliche Zusatzkosten von mehreren Hundert Millionen Franken verursachen. Mit einer Standesinitiative will die SVP-Fraktion, dass der Kanton St.Gallen bei der Bundesversammlung in Bern vorstellig wird, damit der Bundesrat im gemischten Ausschuss mit der EU dieser klar kommuniziert, dass die Schweiz nicht gewillt ist, die neuen EU-Reglungen bezüglich Arbeitslosenunterstützung für Grenzgänger zu übernehmen.

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SVP Kanton St. Gallen,
9000 St. Gallen
Telefon:
071 910 12 90
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