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Medienmitteilung

SVP Kanton St.Gallen empfiehlt dreimal Nein zu den nationalen Vorlagen und Ja zum kantonalen Verhüllungsverbot

Die SVP des Kantons St.Gallen hat gestern Abend anlässlich ihrer 102. Delegiertenversammlung in Degersheim die Parolen für die Volksabstimmung vom 23. September 2018 gefasst. Sie empfiehlt den Stimmberechtigten zu den nationalen Volksinitiativen «Fair Food» und «Für Ernährungssouveränität» sowie dem Bundesbeschluss über die Velo- und Wanderwege dreimal die Nein-Parole und bei der kantonalen Vorlage ein JA zum Verhüllungsverbot.

Alle drei nationalen Vorlagen werden klar zur Ablehnung empfohlen

Die Delegierten der SVP des Kantons St.Gallen waren sich gestern Abend in Degersheim einig: Alle drei nationalen Vorlagen, über welche am 23. September abgestimmt werden, müssen abgelehnt werden. Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder (Rapperswil-Jona) stellte den Bundesbeschluss zu den Velowegen vor, der eine Förderung von Velowegen durch den Bund vorsieht. Der SVP ist das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass Probleme, wenn möglich auf Gemeinde- und Kantonsstufe zu lösen sind, sehr wichtig. Daher lehnt sie es ab, dass neu der Bund für Velowege zuständig sein soll. Die Delegierten lehnen diesen Bundesbeschluss mit 116 zu 0 Stimmen bei drei Enthaltungen ab.

Nationalrat Toni Brunner (Ebnat-Kappel) stellte die beiden Agrarinitiativen «Fair Food» und «Für Ernährungssouveränität» vor. Er gab den Delegierten dabei einen Überblick über die Landwirtschaftspolitik und zeigte auf, dass diese Initiativen vor allem neue Vorschriften, Regulierungen und Kontrollen bringen würden und den Bauern jeglichen Innovationsspielraum nehmen würde. Die Delegierten lehnten die Fair-Food-Initiative mit 119 Nein zu einer Ja-Stimme und einer Enthaltung ab. Die Initiative «Für Ernährungssouveränität» wird mit 120 Nein bei einer Gegenstimme zur Ablehnung empfohlen.

Delegierten fordern fast einstimmig, dass man im Kanton St.Gallen Gesicht zeigt

Der III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz, der ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum vorsieht, stellte Kantonsrat Sascha Schmid (Grabs) vor. Er zeigte den Delegierten auf, dass der neue Gesetzesartikel das bisherige Vermummungsverbot gut ergänzt und ein Schritt in die richtige Richtung ist. Andri Bösch vom Referendumskomitee votierte, dass aus seiner Sicht der neue Gesetzesartikel nichts bringen werde und daher abzulehnen sei. Nach einer lebhaften Diskussion sprachen sich die Delegierten mit 118 Ja gegen eine Nein-Stimme und zwei Enthaltungen klar für das neue Verhüllungsverbot im Kanton St.Gallen aus. Im Kanton St.Gallen werden im öffentlichen Raum keine Ganzkörperverhüllungen geduldet.

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