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Medienmitteilung

SVP nominiert Karl Güntzel für Verwaltungsgericht

Die SVP-Fraktion hat sich anlässlich ihrer heutigen Vorbereitungssitzung für die Februarsession in Lütisburg hauptsächlich mit den Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Justizbehörden und dem Aufgaben- und Finanzplan 2018 – 2020 beschäftigt. Für die neue hauptamtliche Richterstelle am Verwaltungsgericht hat die SVP lic. iur. RA Karl Güntzel aus St.Gallen nominiert. Die SVP- Fraktion ist überzeugt, mit Karl Güntzel einen sehr erfahrenen und bestens qualifizierten Kandidaten zu stellen. Beim Aufgaben- und Finanzplan ist die Fraktion enttäuscht, dass die Regierung keinen erkennbaren Willen zeigt, die Ausgaben merklich zu senken. Sie wird Anträge zur Plafonierung und Kürzung von Ausgaben selber einbringen oder unterstützen.

Der Kantonsrat wählt anlässlich der Februarsession alle kantonalen Justizbehörden für die Amtsdauer 2017 – 2023 neu. Die SVP Fraktion nominiert für die neu geschaffene hautamtliche Richterstelle am Verwaltungsgericht lic. iur. RA Karl Güntzel aus St.Gallen. Karl Güntzel verfügt als Rechtsanwalt und langjährige Kantonsrat über einen grossen Erfahrungsschatz, insbesondere im Bau- und Planungsrecht und bringt alle Voraussetzungen für dieses wichtige Richteramt mit.

Weiter hat die Fraktion Dr. iur. RA Patrick Guidon als Präsident des Kantonsgerichtes sowie für den zurücktretenden Ersatzrichter am Kantonsgericht, Prof. Dr. iur. Karl Eckstein, Dr. iur., LL.M. Salim Rizvi aus St.Gallen nominiert. Beim Handelsgericht schickt die Fraktion Roger Hadorn aus Uzwil für das Spezialgebiet Treuhand/Revisoren ins Rennen. Als Fachrichter für die Verwaltungsrekurskommission schlägt die SVP lic. iur., M.B.L.-HSG RA Rony Kolb aus Berneck vor. Die SVP ist überzeugt, dass all ihre Kandidaten für die Ämter bestens qualifiziert sind.

SVP-Fraktion mit Aufgaben- und Finanzplan nicht zufrieden

Die SVP-Fraktion hat sich intensiv mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2018 – 2020 (AFP) befasst. Die SVP ist mit dem von der Regierung vorgelegten AFP nicht zufrieden und enttäuscht, dass die Regierung keinen erkennbaren Willen zeigt, die Ausgaben merklich zu senken. Der Staatshaushalt ist nach wie vor nicht ausgeglichen, sondern es ist jährlich ein Bezug aus dem besonderen Eigenkapital geplant. Wie die Regierung angesichts dieser Entnahmen von einer Stabilisierung des kantonalen Finanzhaushaltes sprechen kann, ist für die SVP schleierhaft.

Die SVP-Fraktion unterstützt die verschiedenen Anträge der Finanzkommission. Insbesondere wird sich die SVP klar dafür einsetzen, dass die Regierung in Zukunft mit einer Pauschale von 0,4 % für allgemeine und individuelle Lohnmassnahmen rechnen muss. Die SVP-Fraktion wird sich ebenfalls für eine Plafonierung der Ausgaben bei der Kultur sowie einer pauschalen Kürzung bei den Staatsbeiträgen einsetzen.

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SVP Kanton St. Gallen,
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