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Medienmitteilung

SVP sei Dank – kein Schnellschuss bei der Pensionskasse, keine Verscherbelung des Schweizer Bürgerrechts

Die SVP-Fraktion hat sich in der Aprilsession in verschiedenen Geschäften sehr aktiv eingebracht. So müssen in Zukunft Ausländerinnen und Ausländer mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Kanton und in der politischen Gemeinde wohnen, bevor sie das Schweizer Bürgerrecht erlangen können. Dank der SVP wurde auch erreicht, dass bei der St.Galler Pensionskasse kein Schnellschuss beschlossen wurde, sondern die Finanzkommission nun in den nächsten Wochen sich dem Geschäft nochmals intensiv annimmt und die offenen Fragen klärt, so dass eine seriöse Auslegeordnung vorliegen wird. Da die Motion betreffend Umsetzung Artikel 112a der Bundesverfassung im Kantonsrat keine Mehrheit fand, hat die SVP-Fraktion eine neue Motion eingereicht welche fordert, dass der Inländervorrang mindestens für die kantonale Verwaltung und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen angewendet wird.

Die SVP-Fraktion ist erfreut, dass lic. iur. RA Titus Gunzenreiner aus St.Gallen gleich zu Beginn der Aprilsession als neues Mitglied der Verwaltungsrekurskommission gewählt wurde. Die SVP ist überzeugt, mit dem 38-jährigen St.Galler einen hervorragenden Juristen zu stellen.

SVP fordert Auslegeordnung bei der Pensionskasse

Der Kantonsrat hat im Sinne eines Kompromisses dem überparteilichen Antrag, das Geschäft zurück an die Finanzkommission zu überweisen, klar zugestimmt. Damit konnte vor allem auch dank dem Druck der SVP gesichert werden, dass bei der Einmaleinlage in die Pensionskasse kein Schnellschuss geschieht, sondern zuerst eine Auslegeordnung vorgenommen wird und die noch offenen Fragen geklärt werden. Der SVP ist es ein Anliegen, dass bevor erneut eine Einlage in die Pensionskasse des St.Galler Staatspersonal dem Volk vorgelegt wird, alle Punkte seriös geklärt werden. Dies ist man den Versicherten, aber auch den Steuerzahlern schuldig. Da die Vorlage bis jetzt nicht transparent ist, hat die SVP-Fraktion auch in einer ersten Phase für Nichteintreten plädiert.

Vergabe des Bürgerrechts braucht klare Vorgaben

Die SVP ist erfreut, dass sie mit ihrem Antrag, dass es für die Vergabe des Schweizer Bürgerrechts eine Mindestwohnpflicht in einer Gemeinde von fünf Jahren braucht, eine Mehrheit fand. Das Schweizer Bürgerrecht ist ein hohes Gut, das nur mit klaren Vorgaben und Pflichten vergeben werden darf. Die SVP hat dabei alle Anträge, die die Höchstvorgaben des Bundesgesetzes ausnutzen, unterstützt.

SVP mit Bildungsvorlagen und Familienzulagen zufrieden

Die SVP-Fraktion ist erfreut, dass der Kantonsrat bei der 2. Lesung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen nicht auf die Vorlage zurückgekommen ist. Eine Erhöhung der Familienzulagen würde massive Mehrkosten für das Gewerbe und die Industrie bringen, welche sich diese aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen nicht leisten kann.
Die SVP-Fraktion hat weiter die verschiedenen Bildungsvorlagen, die heute Dienstag beraten wurden, unterstützt. Leider fand sie mit dem Antrag, die Noten 1 – 6 auf Gesetzesstufe zu regeln, keine Mehrheit.

Kulturförderungsgesetz nicht im Sinne der SVP

Das am Montag beratene Kulturförderungsgesetz wurde leider nur teilweise im Sinne der SVP beraten. Die SVP hat die Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten unterstützt. Leider stand die SVP im Rat nur noch alleine da. Mit vielen Anträgen hat sie leider erfolglos versucht, dass die heutige Kulturförderung nicht weiter ausgebaut wird.

Inländervorrang für die Verwaltung

Da die SVP mit ihrer Motion betreffend Umsetzung des Inländervorrangs heute Dienstag im Rat keine Mehrheit fand, hat sie eine neue Motion eingereicht, die den Inländervorrang in der Verwaltung fordert. Wie die Beispiele der Kantone Tessin und Genf belegen, besteht für die Kantone ein rechtlicher und politischer Spielraum, um den Arbeitsmarkt zugunsten der inländischen Arbeitskräfte zu steuern. Das Instrument dazu ist die Einführung eines Inländervorrangs. Der Kanton Genf wendet dieses System erfolgreich bei der kantonalen Verwaltung, öffentlichen Institutionen, staatlich subventionierte Firmen und Stiftungen an. Dabei müssen offene Stellen zuerst dem Arbeitslosenamt gemeldet werden, das anschliessend der betreffenden staatlichen Einrichtung eine Auswahl von in Genf wohnhaften Stellenbewerbern vorschlägt. Entspricht keine dieser Personen dem Anforderungsprofil, wird die Stelle auf dem Schweizer Arbeitsmarkt öffentlich ausgeschrieben. Die SVP-Fraktion fordert, dass ein analoges System im Kanton St.Gallen eingeführt wird.

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SVP Kanton St. Gallen,
9000 St. Gallen
Telefon:
071 910 12 90
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