Trotz Standesinitiative aus dem Kanton St.Gallen: Bundesrat beschliesst Verlängerung des Schutzstatus S
Im April 2024 überwies der St.Galler Kantonsrat eine Standesinitiative nach Bern, welche die Aufhebung des Schutzstatus S für Asylsuchende aus der Ukraine forderte. Hintergrund dieses Standesbegehrens der SVP-, die Mitte-EVP- und FDP-Fraktion war der hohe Missbrauchsverdacht durch eine zunehmende Zahl von Roma, die unter dem Schutzstatus S anerkannt wurden. Diese Woche entschied der Bundesrat genau das Gegenteil der St.Galler Standesinitiative, indem der Schutzstatus S erneut verlängert wurde. Damit ignoriert der Bundesrat die Missbrauchsgefahr des Schutzstatus S, auf die mehrere Kantone – so auch der Kanton St.Gallen – hingewiesen haben.
Der Bundesrat hat gestern entschieden, dass der Schutzstatus S bis mindestens März 2026 weitergeführt wird. Begründet wird der Entscheid damit, dass sich die Lage in der Ukraine nicht verändert hat. Stark verändert hat sich aus Sicht der SVP-Kantonsratsfraktion jedoch der Missbrauchsverdacht gegenüber dem Schutzstatus S: Roma, die mittlerweile rund 50 Prozent aller Personen mit Schutzstatus S ausmachen, sprechen gemäss Auskunft von St.Galler Gemeinden oft weder russisch noch ukrainisch. Die NZZ berichtete zudem vor einigen Monaten, dass die Identitätspapiere der Roma auffällig oft von derselben Behörde, im selben Zeitraum und in derselben Gegend der Ukraine ausgestellt worden sind, was den Verdacht von gekauften Papieren erhärtet. Trotz den negativen Erfahrungen von politischen Gemeinden, die diese Missstände vor Ort erleben, sowie Kantonen, die beim Bund die Behebung dieser Missstände forderten, entschied sich der Bundesrat gestern für die Verlängerung des Schutzstatus S.
Die SVP-Kantonsratsfraktion ist weiterhin der Meinung, dass dieser Missbrauchsverdacht gegenüber dem Schutzstatus S insbesondere den Schutzsuchenden aus der Ukraine schadet. Deshalb soll der Schutzstatus S für die Schutzsuchenden aus der Ukraine durch ein missbrauchssicheres, beschleunigtes Verfahren auf der Basis der bestehenden Asylgesetzgebung ersetzt werden. Der gestrige Entscheid des Bundesrats zeigt jedoch ein weiteres Mal, dass die Missbrauchsbekämpfung beim Bundesrat und dem zuständigen Staatssekretariat für Migration (SEM) auf eine tiefe Priorität stösst.