Mitglied werden
Medienmitteilung

Verhüllungsverbot setzt Zeichen

Die SVP-Fraktion ist mit der zu Ende gegangenen Novembersession des Kantonsrates zufrieden. Das Verhüllungsverbot fand in der Schlussabstimmung dank der SVP eine Mehrheit und setzt ein Zeichen. Mit dem Budget 2018 ist die SVP teilweise zufrieden. Dank der SVP konnten weitere Ausgaben verhindert werden. Die SVP wird im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2019-2021, welcher in der kommenden Februarsession beraten wird, Anträge prüfen, damit das Staatsausgabenwachstum endlich getoppt werden kann. Die SVP-Fraktion ist erfreut, dass die Einführung der Vertrauensarbeitszeit beim Personalgesetz eine Mehrheit fand.

Die SVP-Fraktion des Kantonsrates ist mit dem Verlauf der Novembersession zufrieden. Viele Geschäfte wurden in ihrem Sinn entschieden. Die SVP hat die Vorlagen, welche den Standort St.Gallen stärken wie die Einführung des Medical Master oder der Sonderkredit für die Überdeckung der Stadtautobahn St.Gallen klar unterstützt.

Budget 2018

Die SVP ist mit der Beratung des Budget 2018 teilweise zufrieden. Dank der SVP konnten Anträge, die weitere Ausgaben forderten, verhindert werden. Leider wurde der Antrag der SVP, für individuelle Lohnanpassungen und strukturelle Massnahmen im Personalbereich 0.4 Prozent einzusetzen, keine Mehrheit. Die SVP ist überzeugt, dass die Arbeits- und Lohnbedingungen bei den Mitarbeitenden der Staatsverwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft nach wie vor überdurchschnittlich gut sind. Dass die sogenannt bürgerliche CVP gar 1 Prozent für Lohnerhöhungen gefordert hat, hat die SVP-Fraktion befremdet. Im Hinblick auf den AFP 2019-2021 wird die SVP Anträge prüfen, damit das Ausgabenwachstum endlich gestoppt werden kann.

Einführung Vertrauensarbeitszeit ist Schritt in die richtige Richtung

Die SVP hat die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für Kadermitarbeitende der Verwaltung unterstützt. Sie hat dabei jedoch mit Befremden zu Kenntnis genommen, dass bürgerliche Fraktionen, welche zusammen mit der SVP die Einführung der Vertrauensarbeitszeit gefordert haben, nun plötzlich umgeschwenkt sind. Trotzdem hat es für eine Mehrheit gereicht.

Kantonales Verhüllungsverbot setzt Zeichen

Dank einer gutgeheissenen Motion der SVP musste die Regierung eine Botschaft ausarbeiten, wie ein kantonales Verhüllungsverbot im Kanton St.Gallen umgesetzt werden kann. Leider hat die Regierung dem Kantonsrat eine untaugliche und wirkungslose Lösung vorgeschlagen, die in der vorberatenden Kommission teilweise korrigiert werden konnte. Die SVP-Fraktion ist erfreut, dass ein Verhüllungsverbot im Kanton St.Gallen dank Unterstützung der CVP-Fraktion ins Gesetz geschrieben wird, auch wenn sich die SVP eine griffigere Umsetzung gewünscht hätte. Die Vollverschleierung aus angeblich religiösen Gründen ist in Wirklichkeit der Ausdruck von Abgrenzung und Verachtung gegenüber unserer freiheitlichen Gesellschaft und darf im öffentlichen Raum nicht toleriert werden.

Das Gesichtsverhüllungsverbot muss demzufolge im öffentlichen Raum sowie an öffentlich zugänglichen Orten eine Gültigkeit haben. Das Verbot der Gesichtsverhüllung (sog. Burka-Verbot) ist im Kanton Tessin bereits gültig und wird dort ohne grosse Schwierigkeiten umgesetzt.

Motion zu Abschaffung von doppelten Verfahren bei Führerausweisentzug eingereicht

Die SVP-Fraktion hat in der Novembersession eine Motion und ein Postulat eingereicht. Mit der Motion „Führerausweisentzug im Strafverfahren weg vom Strassenverkehrsamt zur Strafbehörde” lädt die SVP-Fraktion die Regierung ein, dem Kantonsrat die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzulegen, damit in Zukunft die Beurteilung eines Führerausweisentzuges durch die Strafbehörde angeordnet wird und nicht mehr wie heute von der Strafbehörde und dem Strassenverkehrsamt. Zusammen mit der CVP-GLP und der FDP-Fraktion hat die SVP zudem ein Postulat eingereicht, dass deinen Bericht zu den Perspektiven der St.Galler Landwirtschaft fordert.

Download Medienmitteilung: PDF

Artikel teilen
Kategorien
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton St. Gallen,
9000 St. Gallen
Telefon:
071 910 12 90
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden