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Medienmitteilung

Weitere Steuerfussreduktion sowie gezielte Entlastungen des Mittelstandes ab 2023 notwendig und machbar

Die SVP des Kantons St.Gallen zeigt sich erfreut über den Jahresabschluss 2021 und fordert mit Blick auf das Budget 2023 mit Nachdruck eine weitere Steuerfussreduktion um mindestens 5 Prozentpunkte. Dies zusätzlich zu den in der Februarsession 2022 aufgegleisten steuerlichen Entlastungen zugunsten des Mittelstandes im Zusammenhang mit der Beratung des Berichts «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen».

Für das Jahr 2021 erzielte der Kanton St.Gallen einen operativen Ertragsüberschuss von 160 Millionen Franken. Budgetiert war ein operatives Defizit von knapp 243 Millionen Franken. Nebst der um 156,5 Millionen Franken höher als budgetierten Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank fallen die um 193 Millionen Franken gegenüber dem Budget höher ausgefallenen Steuererträge auf. Das gesamte verwendbare (freies und besonderes) Eigenkapital beläuft sich per Ende 2021 auf knapp 1,5 Milliarden Franken.

Eigenkapital als Puffer 

Eine allgemeine Steuerfussreduktion sowie gezielte tarifarische Massnahmen für mittlere Einkommen – also für jene Einkommen, bei denen der Kanton St.Gallen punkto Steuerbelastung im Vergleich mit den Nachbarkantonen meistens auf dem letzten Rang liegt – ist finanziell verkraftbar. Mit einem soliden Eigenkapitalpolster von gut 1,5 Milliarden Franken wurden die Grundlagen in den letzten Jahren dafür gelegt, damit die Standortattraktivität des Kantons St.Gallen nun wieder gesteigert werden kann.

Spitäler: Dunkle Wolken am Horizont

Grosse Risiken für den Kantonshaushalt bestehen nach wie vor bei den öffentlichen Spitälern. So ist gemäss der Jahresmedienkonferenz der Spitalverbunde von letzter Woche ein Sanierungsbeitrag von 190 Millionen Franken notwendig. Dies unter Berücksichtigung der vom Kanton St.Gallen mittelfristig geforderten Eigenmittel von 25 Prozent. Langfristig liegen diese höher und somit könnte auch der Sanierungsbeitrag viel höher ausfallen. Die SVP des Kantons St.Gallen fordert, dass in Zukunft in funktionalen Räumen über die Kantonsgrenzen hinweg geplant und gearbeitet wird und somit der Ausbau von mittel- und langfristigen Überkapazitäten schon in einer frühen Phase verhindert werden kann. Die Fehler aus den Spitalbauvorlagen aus dem Jahre 2014 dürfen sich auf keinen Fall wiederholen.

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