SVP fordert von der Regierung den Einsatz fürs obligatorische Referendum beim EU-Vertragspaket

Auswirkungen auf die Kantone sind ungewiss
Das EU-Vertragspaket hat durch die vorgesehene dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht sowie die Abkommen in Bereichen mit klaren Zuständigkeiten der Kantone (z.B. Bildung, Strommarkt, Gesundheit etc.) massive Auswirkungen auf die Zuständigkeiten der Kantone. Neben der Einschränkung dieser kantonalen Zuständigkeit und somit der Schwächung des Subsidiaritätsprinzips wird es mit dem neuen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU für die Kantone schwieriger, von ihren Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Ausgestaltung des übergeordneten Rechts Gebrauch zu machen. Trotz dieser bedeutenden Auswirkungen auf die Kantone verzichtete die St.Galler Regierung darauf, sich im Rahmen der Vernehmlassung für ein obligatorisches Referendum mit Volks- und Ständemehr auszusprechen.
Die SVP-Fraktion kann nicht akzeptieren, dass die St.Galler Regierung bei diesen fundamentalen Auswirkungen auf den föderalen Staatsaufbau auf das Ständemehr verzichten kann. Deshalb wird die SVP-Fraktion im Geschäft zur Schwerpunktplanung der Regierung 2025-2035 mit einem Auftrag verlangen, dass sich die Regierung mit Nachdruck für eine obligatorische Volksabstimmung über die EU-Verträge mit einem Volks- und Ständemehr einsetzt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Entscheid über diese weitreichenden Verträge vollständig demokratisch legitimiert wird.
Entlastungspaket 2026: Wichtige Entlastungen für gesunde Staatsfinanzen
Die SVP-Fraktion wird in der Wintersession die Entlastungsmassnahmen gemäss den Anträgen der Finanzkommission unterstützen und den neuen Auftrag für weitere aufwandseitige Entlastungsmassnahmen im Umfang von 60 Mio. Franken gutheissen. Diese Massnahmen sind nötig, um die gesunde Entwicklung der Staatsausgaben im Kanton St.Gallen zu erreichen, was Spielräume für steuerliche Entlastungen in den kommenden Jahren schafft. Dies wiederum ist zentral, damit der Kanton St.Gallen im Steuerwettbewerb mit den umliegenden Kantonen mithalten und für die St.Galler Bevölkerung steuerlich attraktiv bleiben kann.