Schluss mit goldenen Fallschirmen: Lohnfortzahlung für ausgeschiedene Magistratspersonen abschaffen

Die SVP fordert die Abschaffung der sogenannten Ruhegehälter für ehemalige Mitglieder der St. Galler Regierung. Diese finanziellen Leistungen werden derzeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiter ausbezahlt. Angesichts der angespannten Finanzlage und aus Gründen der Gleichbehandlung soll diese Sonderregelung künftig wegfallen.
Die SVP-Fraktion im St.Galler Kantonsrat fordert die vollständige Abschaffung der sogenannten Ruhegehälter für ausscheidende Mitglieder der Regierung und andere Magistratspersonen. Dabei handelt es sich um finanzielle Leistungen, die ehemalige Magistratspersonen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt während einer bestimmten Zeit weiter erhalten. Konkret erhalten Magistratspersonen nach dem Rücktritt bis zu vier Jahre lang die Hälfte des bisherigen Lohnes. Mit einer Motion verlangt die SVP-Fraktion, dass die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden und künftig keine Ruhegehälter oder vergleichbare Lohnfortzahlungen mehr geleistet werden.
Das heutige System der Lohnfortzahlung für ehemalige Regierungsmitglieder ist ein kostspieliges Relikt aus vergangenen Zeiten. In mehreren Kantonen wurden solche Regelungen in jüngster Zeit bereits abgeschafft. So haben etwa die Kantone Thurgau im Januar 2026 sowie Graubünden im November 2025 entsprechende Entscheide gefällt.
Die SVP ist der Ansicht, dass auch der Kanton St.Gallen die aus der Zeit gefallenen Lohnfortzahlungen gänzlich streichen soll. Die Abschaffung würde zur Gleichbehandlung mit anderen Erwerbstätigen beitragen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärken. Gerade angesichts der angespannten finanziellen Lage des Kantons und der angekündigten Entlastungspakete ist es wichtig, dass auch die Regierung mit gutem Beispiel vorangeht.