Übergriff auf minderjährige Mädchen in Altstätten: Sofortmassnahmen gefordert
Nach einem Übergriff durch zwei nordafrikanische Asylbewerber auf drei minderjährige Mädchen in Altstätten fordern wir umgehende Konsequenzen. Die Sicherheit der Bevölkerung muss oberste Priorität haben. Die SVP Kanton St.Gallen fordert von der Führung des Bundesasylzentrums und der St.Galler Kantonsregierung sofortige Massnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

In der Nacht vom 26. auf den 27. September kam es in Altstätten zu einem erschütternden Vorfall. Drei minderjährige Mädchen wurden auf dem Nachhauseweg von zwei Männern –
einem 31-jährigen Marokkaner und einem 18-jährigen Algerier – massiv belästigt. Berichten zufolge sollen die Männer die Mädchen festgehalten, zu Boden gebracht und gegen ihren Willen berührt haben. Die Mädchen konnten sich glücklicherweise befreien. Während zwei der Opfer beim Sicherheitspersonal des Bundesasylzentrums (BAZ) Hilfe suchten, flüchtete das dritte Mädchen in Panik in ein Maisfeld, wo es später stark verängstigt vom Sicherheitsdienst aufgefunden wurde. Alle drei Mädchen haben inzwischen Anzeige erstattet.
Dieser Vorfall bringt das Fass zum Überlaufen und schädigt das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Kanton nachhaltig. Die Sicherheit der Bevölkerung und insbesondere unserer Kinder muss an erster Stelle stehen! Es darf nicht sein, dass sich junge Frauen in unserem Kanton nachts und tagsüber nicht mehr sicher im öffentlichen Raum bewegen können. Wir möchten auch die Asylantinnen und Asylanten schützen die sich richtig Verhalten und an Leib und Leben bedroht sind. Die Führung des BAZ in Altstätten ist aufgefordert, umgehend griffige Massnahmen zu ergreifen, um die lokale Bevölkerung vor weiteren Übergriffen zu schützen. Dazu gehören mindestens:
- Strikte Ein- und Austrittskontrollen sowie der sofortige Entzug von Privilegien bei jeglichem Fehlverhalten.
- Hausarrest für kriminelle, polizeilich oder sicherheitstechnisch auffällige Bewohner.
- Generelle Ausgangssperren für die Bewohner des BAZ ab 20:00 Uhr.
- Erhöhte Präsenz und Patrouillen von Sicherheitspersonal im Umkreis des Zentrums.
Die Regierung des Kantons St.Gallen muss alles unternehmen, damit das BAZ die Sicherheit der Bevölkerung vollumfänglich sicherstellt. Sollte die Führung des BAZ nicht in der Lage oder willens sein, diese adäquaten Massnahmen zeitnah umzusetzen, ist die Regierung des Kantons St.Gallen gefordert. Der Kanton muss in diesem Fall sofort eingreifen und die Sicherheit selbst gewährleisten – beispielsweise durch den Erlass eines flächendecken-den Rayonverbots ausserhalb des Asylzentrums für die Bewohner des BAZ nach 20:00 Uhr und eine erhöhte Polizeipräsenz. Die Kosten für diese Massnahmen wären dem Bund aufzuerlegen. Zudem ist die Strafverfolgung und Ausschaffung von kriminellen Ausländern insbesondere im Asylbereich zu beschleunigen.
Die Zeit des Zuwartens ist vorbei. Der Schutz der Bevölkerung muss endlich wieder an oberster Stelle stehen.