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Medienmitteilung

Volkswillen respektieren: Gemeinden sollen Mindestabstände für Windenergieanlagen festlegen können

Die SVP-Fraktion des St.Galler Kantonsrates beantragt in einer Motion die Anpassung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). Die Gemeinden sollen die Kompetenz erhalten, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Siedlungsgebieten festzulegen. Damit soll dem Volkswillen in betroffenen Gemeinden entsprochen werden können.

 

In mehreren St.Galler Gemeinden – darunter Au, Wattwil, Sevelen, Wartau und Rüthi – haben Bürgerinnen und Bürger Initiativen lanciert, um Mindestabstände für Windenergieanlagen in den kommunalen Baureglementen zu verankern. In der Gemeinde Au wurde eine entsprechende Initiative im Februar 2025 von der Bevölkerung angenommen. Sie verlangt einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden.

 

Trotz diesem demokratischen Entscheid und laufenden Volksbegehren stellte das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung fest, dass im geltenden kantonalen Recht die notwendige Grundlage fehlt, um solche Abstandsregeln auf Gemeindeebene zu verankern. Auch die Regierung bestätigt diese Rechtsauffassung und verweist darauf, dass das Planungs- und Baugesetz keine entsprechenden Bestimmungen enthält.

 

In einem ähnlichen Fall im Berner Jura hat das Bundesgericht der Beschwerdeführerin recht gegeben, dass Abstandsregelungen für Windkraftanlagen zu bewohnten Siedlungen rechtmässig sind. Dies im Speziellen, weil diese nicht gegen Bundesvorgaben verstossen. Diese Auffassung bestätigt auch die St.Galler Regierung in der Antwort auf unsere Interpellation. Dieser Bundesgerichtsentscheid zeigt damit auf, dass die kommunale Regelung von Mindestabständen auch für St.Galler Gemeinden angezeigt und zulässig ist.

 

Für die SVP-Fraktion ist die heutige Situation im Kanton St.Gallen unbefriedigend. Es handelt sich um eine ungerechtfertigte Einschränkung der Gemeindeautonomie und eine Missachtung direktdemokratischer Entscheide und Instrumente. Für die SVP ist klar, dass die Bevölkerung bei Projekten dieser Tragweite angemessen und demokratisch eingebunden werden muss. Dies kann auch einen Beitrag dazu leisten, dass Windkraftprojekte in der Bevölkerung breiter legitimiert werden.

 

Mit einer Motion wird die SVP-Fraktion in der kommenden Sommer-Session deshalb die Regierung beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzulegen. Diese soll die Gemeinden ausdrücklich ermächtigen, Mindestabstände für Windenergieanlagen in ihren Baureglementen festzuschreiben. Die vorgeschlagene Anpassung soll Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig die demokratische Mitwirkung auf kommunaler Ebene stärken. Gemeinden und insbesondere die betroffene Bevölkerung sollen künftig selbst entscheiden können, welche Abstände sie unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als angemessen erachten.

 

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SVP Kanton St. Gallen,
9000 St. Gallen
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