SVP lehnt zusätzliche 3.7 Millionen Franken für die Stadt St.Gallen ab
In der Herbstsession des St.Galler Kantonsrates wird unter anderem der V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz beraten. Damit soll die Stadt St.Gallen in den nächsten vier Jahren jährlich 3.7 Millionen Franken zusätzlich für angebliche Zentrumslasten erhalten. An ihrer Fraktionslandsitzung hat die SVP-Fraktion entschieden, einen An-trag zur Streichung der insgesamt 14.8 Millionen Franken zu stellen.

Die Stadt St.Gallen tätigt aufgrund ihrer Zentrumsfunktion öffentliche Ausgaben, von denen auch umliegende Gemeinden profitieren. Diese sogenannten Zentrumslasten werden bereits heute mit rund 16 Millionen Franken pro Jahr über den Finanzausgleich im Kanton St.Gallen ausgeglichen. Die von der Regierung und der vorberatenden Kommission beantragte Erhöhung dieses Zentrumslastenausgleichs um zusätzliche 3.7 Millionen Franken wird die SVP-Fraktion nicht unterstützen.
Regierung und Stadtrat berücksichtigen Zentrumsnutzen nicht
Die SVP-Fraktion kritisiert, dass die Studie, welche als Grundlage für die Zentrumslasten der Stadt St.Gallen hingezogen wurde und die vorgeschlagene Erhöhung begründen soll, die Zentrumsnutzen der Stadt St.Gallen nicht berücksichtigt. Die Stadt St.Gallen profitiert erheblich von Arbeitsplätzen und Investitionen der zahlreichen privaten und öffentlichen Institutionen, welche in der Stadt St.Gallen aufgrund ihrer Zentrumsfunktion angesiedelt sind. Dies unterstreicht auch die Steuerkraft der Stadt St.Gallen, welche im Vergleich zu anderen Gemeinden überdurchschnittlich ausfällt.
Keine «Extrawurst» auf Kosten der Steuerzahler
Ein Ausbau des Sonderlastenausgleichs an die Stadt St.Gallen ist daher gegenüber den anderen politischen Gemeinden und vor allem gegenüber den Steuerzahlern im ganzen Kanton nicht gerechtfertigt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass weitere Städte im Kanton mit Zentrumsfunktion – wie beispielsweise Rapperswil, Wil oder Buchs – keinen entsprechenden Ausgleich der Zentrumslasten erhalten. Aufgrund der besonderen geographischen Lage als Ringkanton ist zudem fragwürdig, welchen Nutzen Bürgerinnen und Bürger aus von der Stadt weiter entfernten Regionen wie dem Sarganserland, See-Gaster, Toggenburg und Werdenberg ziehen.
Vielmehr sollte die Stadt St.Gallen von sich aus Überprüfungen der wachsenden Ausgaben anstellen und notwendige Einsparungen vornehmen. Ein neuer Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen würde lediglich erlauben, die linke Ausgabenpolitik weiterzuführen sowie auf Massnahmen zu Gunsten der lokalen Wirtschaft und einer weiteren Stärkung der Steuerkraft zu verzichten.
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